in 🇩🇪 Deutschland

Erstantrag

Erstantrag für den Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe zur Finanzierung der Berufsausbildung 2025

Der Erstantrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zur Finanzierung der Berufsausbildung muss vollständig mit allen erforderlichen Nachweisen bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingereicht werden. Die Auszahlung beginnt rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.

Voraussetzungen für den Erstantrag

Ein Erstantrag auf Berufsausbildungsbeihilfe kann gestellt werden, wenn der Auszubildende eine anerkannte duale Berufsausbildung absolviert und die finanziellen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört insbesondere, dass das Einkommen des Auszubildenden und seiner Eltern nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt während der Ausbildung zu sichern.

Einreichung des Erstantrags

Der Erstantrag muss bei der Agentur für Arbeit am Wohnsitz des Auszubildenden eingereicht werden. Alternativ kann der Antrag online über das Portal der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Wichtig ist, dass der Antrag vollständig ausgefüllt und alle erforderlichen Nachweise beigefügt werden.

Erforderliche Unterlagen

Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Nachweis der Ausbildungsstelle (z. B. Ausbildungsvertrag)
  • Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes
  • Einkommensnachweise der Eltern oder des Ehepartners
  • Nachweis der Ausbildungsvergütung
  • Mietvertrag, falls der Auszubildende außerhalb des Elternhauses wohnt

Frist für die Antragstellung

Es gibt keine gesetzliche Frist für die Antragstellung, jedoch wird die Berufsausbildungsbeihilfe rückwirkend nur ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Daher sollte der Antrag möglichst frühzeitig, idealerweise vor Beginn der Ausbildung, gestellt werden.

Bearbeitungszeit des Erstantrags

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten alle Unterlagen vollständig eingereicht werden. Falls Unterlagen fehlen, setzt die Agentur für Arbeit eine Frist zur Nachreichung.

Bewilligungsbescheid

Nach Prüfung des Antrags erhält der Auszubildende einen schriftlichen Bewilligungsbescheid, in dem die Höhe der bewilligten BAB-Leistung und der Bewilligungszeitraum festgelegt sind. Der Bescheid gilt in der Regel für zwölf Monate.

Meldung von Änderungen

Während des Bezugs von BAB ist der Auszubildende verpflichtet, Änderungen in seinen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen unverzüglich der Agentur für Arbeit mitzuteilen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Änderungen der Wohnsituation (z. B. Umzug)
  • Änderungen der Einkommensverhältnisse
  • Wechsel oder Abbruch der Ausbildung

Wichtige Hinweise

Um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten, sollten Auszubildende den Erstantrag frühzeitig stellen und alle geforderten Nachweise vollständig einreichen. Bei Unsicherheiten über die Antragstellung oder die erforderlichen Unterlagen bietet die Agentur für Arbeit umfassende Beratungsangebote an.

How2Live prüft Einträge sorgfältig, haftet jedoch nicht.