Altersgrenze für Bafög
Die Altersgrenze für die Förderung mit Bafög beträgt grundsätzlich 30 Jahre. Das bedeutet, dass Auszubildende bei Beginn ihrer beruflichen Erstausbildung nicht älter als 30 Jahre sein dürfen.
Ausnahmen von der Altersgrenze
Es gibt Ausnahmen, bei denen das Bafög auch über die Altersgrenze hinaus gewährt werden kann. Dazu gehören beispielsweise Auszubildende, die aufgrund persönlicher oder familiärer Umstände erst später mit der Ausbildung beginnen konnten, oder solche, die einen zweiten Bildungsweg einschlagen.
Sonderregelungen
Sonderregelungen gelten für bestimmte Ausbildungswege, wie etwa eine berufliche Ausbildung, die mit einer Aufstiegsqualifikation verbunden ist. Auch Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderungen können unter bestimmten Voraussetzungen über das 30. Lebensjahr hinaus gefördert werden.
Zweck der Altersgrenze
Die Altersgrenze dient dazu, die Förderung auf Personen zu konzentrieren, die sich in der Phase ihrer ersten beruflichen Qualifizierung befinden. Damit soll eine gezielte Unterstützung junger Menschen beim Start in die berufliche Laufbahn gewährleistet werden.