Bei der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zur Finanzierung der Berufsausbildung wird das Einkommen des Auszubildenden, seiner Eltern und gegebenenfalls seines Ehepartners angerechnet. Überschreitet das Einkommen bestimmte Freibeträge, reduziert es die Höhe der BAB-Leistung.
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