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Einkommensanrechnung

Anrechnung von Einkommen bei der Berechnung der Förderung für Berufsausbildungsbeihilfe zur Finanzierung der Berufsausbildung 2025

Bei der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zur Finanzierung der Berufsausbildung wird das Einkommen des Auszubildenden, seiner Eltern und gegebenenfalls seines Ehepartners angerechnet. Überschreitet das Einkommen bestimmte Freibeträge, reduziert es die Höhe der BAB-Leistung.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung wird bei der Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zur Finanzierung der Berufsausbildung als Einkommen des Auszubildenden angerechnet. Von der Bruttovergütung werden bestimmte Abzüge vorgenommen, bevor das anrechenbare Einkommen ermittelt wird.

Nebeneinkommen

Nebeneinkommen des Auszubildenden wird bei der Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zur Finanzierung der Berufsausbildung angerechnet, sofern es bestimmte Freibeträge übersteigt. Dazu zählen Einkünfte aus Minijobs, Teilzeitarbeit und selbstständiger Tätigkeit.

Eltern-Einkommen

Das Einkommen der Eltern wird bei der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zur Finanzierung der Berufsausbildung angerechnet, da Eltern gesetzlich verpflichtet sind, ihre Kinder während der ersten Ausbildung finanziell zu unterstützen. Überschreitet das Einkommen bestimmte Freibeträge, reduziert es die Höhe der BAB-Leistung.

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