Wann ein Folgeantrag notwendig ist
Ein Folgeantrag muss immer dann gestellt werden, wenn der aktuelle Bewilligungszeitraum abläuft. Die Dauer eines Bewilligungszeitraums beträgt in der Regel zwölf Monate. Um eine lückenlose Förderung zu gewährleisten, sollte der Antrag rechtzeitig vor Ablauf dieses Zeitraums gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen für den Folgeantrag
Im Vergleich zum Erstantrag sind beim Folgeantrag meist weniger Nachweise erforderlich. Dennoch müssen einige grundlegende Unterlagen eingereicht werden, um die Weiterbewilligung zu prüfen. Zu den wichtigsten Unterlagen gehören:
- Aktuelle Bescheinigung der Ausbildungsstätte: Sie bestätigt, dass der Antragsteller weiterhin in der Ausbildung ist.
- Einkommensnachweise der Eltern: In der Regel wird der aktuelle Steuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres verlangt, sofern sich die Einkommensverhältnisse der Eltern geändert haben.
- Nachweis über eigenes Einkommen: Falls der Antragsteller eigenes Einkommen erzielt, müssen aktuelle Gehaltsabrechnungen oder Nachweise über sonstige Einkünfte eingereicht werden.
- Vermögensnachweis: Ein aktueller Nachweis über das Vermögen des Antragstellers ist erforderlich, sofern Vermögensänderungen eingetreten sind.
Antragsformulare für den Folgeantrag
Beim Folgeantrag sind in der Regel weniger Formulare auszufüllen als beim Erstantrag. Zu den benötigten Formularen gehören:
- Formblatt 1: Antrag auf Ausbildungsförderung (Folgeantrag)
- Formblatt 2: Bescheinigung der Ausbildungsstätte
- Formblatt 3: Erklärung des Einkommens der Eltern (nur erforderlich, wenn sich das Einkommen geändert hat)
Diese Formulare können beim zuständigen Bafög-Amt abgeholt oder online über das Portal BAföG-Digital heruntergeladen und ausgefüllt werden.
Möglichkeiten der Einreichung
Der Folgeantrag kann auf dieselben Arten wie der Erstantrag eingereicht werden:
- Persönlich: Direkte Abgabe beim zuständigen Bafög-Amt.
- Postalisch: Versand der vollständigen Unterlagen per Post.
- Online: Einreichung über das Portal BAföG-Digital, das eine digitale Bearbeitung ermöglicht.
Änderungen gegenüber dem Erstantrag
Wenn sich wesentliche Änderungen gegenüber dem Erstantrag ergeben haben, wie ein Umzug, eine Änderung des Familienstandes oder des eigenen Einkommens, müssen diese Änderungen im Folgeantrag angegeben und durch entsprechende Nachweise belegt werden. Das Amt für Ausbildungsförderung berücksichtigt diese Änderungen bei der Berechnung der neuen Förderhöhe.
Wichtige Hinweise zur Antragstellung
Um Verzögerungen bei der Weiterbewilligung zu vermeiden, sollte der Folgeantrag rechtzeitig gestellt und vollständig eingereicht werden. Insbesondere Nachweise über Einkommensänderungen der Eltern und eigenes Einkommen sollten aktuell sein. Bei Unsicherheiten über die notwendigen Unterlagen kann eine Beratung beim zuständigen Bafög-Amt hilfreich sein.
Widerspruch bei Ablehnung des Folgeantrags
Wird der Folgeantrag abgelehnt, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und sollte gut begründet sein. Falls erforderlich, können zusätzliche Nachweise nachgereicht werden, um den Anspruch auf Weiterförderung zu belegen.