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Umschulung

Ausbildungssituation: Betriebliche Umschulung für den Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe zur Finanzierung der Ausbildung 2025

Eine betriebliche Umschulung kann durch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gefördert werden, wenn sie in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgt und die finanziellen Voraussetzungen erfüllt sind.

Definition der betrieblichen Umschulung

Eine betriebliche Umschulung ist eine Maßnahme zur beruflichen Neuqualifikation, bei der ein neuer Beruf in einem Betrieb erlernt wird. Sie richtet sich in der Regel an Erwachsene, die ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können oder wollen, und dient dazu, die beruflichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Die Umschulung erfolgt nach den gleichen Standards wie eine duale Berufsausbildung.

Förderfähige Umschulungen

Für den Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) muss die Umschulung bestimmte Kriterien erfüllen:

  • Die Umschulung muss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgen, der nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) geregelt ist.
  • Es muss ein schriftlicher Umschulungsvertrag zwischen dem Umschüler und dem Betrieb vorliegen.
  • Die Umschulung muss in Vollzeit durchgeführt werden. Teilzeitumschulungen sind nur unter besonderen Voraussetzungen förderfähig.

Anspruchsvoraussetzungen für BAB

Umschüler haben Anspruch auf BAB, wenn:

  • sie während der Umschulung außerhalb des Elternhauses wohnen und die täglichen Pendelzeiten unzumutbar sind,
  • ihre eigenen Einkünfte und das Einkommen der Eltern oder des Ehepartners nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu sichern,
  • die Umschulung förderfähig ist und die übrigen persönlichen Voraussetzungen erfüllt werden.

Nachweis der Umschulung

Für die Antragstellung auf BAB muss der Umschulungsvertrag vorgelegt werden. Zudem kann eine Bestätigung des Umschulungsbetriebs erforderlich sein, die die Dauer und die Art der Umschulung bescheinigt. Die Agentur für Arbeit prüft diese Unterlagen, um sicherzustellen, dass die Umschulung den Förderkriterien entspricht.

Abgrenzung zur Weiterbildung

Eine betriebliche Umschulung unterscheidet sich von einer Weiterbildung dadurch, dass sie zu einem vollständig neuen Berufsabschluss führt. Weiterbildungen erweitern hingegen vorhandene berufliche Qualifikationen und werden in der Regel nicht durch BAB, sondern durch andere Programme der Agentur für Arbeit gefördert.

Förderdauer der BAB während der Umschulung

Die Berufsausbildungsbeihilfe wird für die gesamte Dauer der Umschulung gewährt, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt bleiben. Die Dauer der Umschulung ist in der Regel kürzer als die einer regulären dualen Ausbildung, da Umschüler oft bereits über Berufserfahrung verfügen.

Bedeutung der BAB für Umschüler

Die Berufsausbildungsbeihilfe ist eine wichtige Unterstützung für Umschüler, die während der betrieblichen Umschulung auf finanzielle Hilfe angewiesen sind. Sie ermöglicht es, trotz geringem Einkommen während der Umschulung den Lebensunterhalt zu sichern und so den Einstieg in einen neuen Beruf zu erleichtern.

Wichtige Hinweise für Umschüler

Umschüler sollten frühzeitig mit der Agentur für Arbeit klären, ob ihre Umschulung förderfähig ist und welche Unterlagen für die Antragstellung erforderlich sind. Eine rechtzeitige Antragstellung vor Beginn der Umschulung ist ratsam, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.

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