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Praktikumsvergütungen

Anrechnung von Praktikumsvergütungen beim Bafög zur Finanzierung der Berufsausbildung 2025

Vergütungen aus Praktika werden beim Bafög angerechnet, sofern sie den monatlichen Freibetrag von 520 Euro übersteigen. Es wird unterschieden zwischen freiwilligen und verpflichtenden Praktika.

Grundlage der Anrechnung

Praktikumsvergütungen zählen grundsätzlich als Einkommen und werden bei der Berechnung des Bafög-Bedarfs berücksichtigt. Dabei wird zwischen freiwilligen Praktika und verpflichtenden Praktika unterschieden. Während Vergütungen aus freiwilligen Praktika voll angerechnet werden, gibt es für verpflichtende Praktika besondere Regelungen, die eine teilweise Anrechnung oder Befreiung von der Anrechnung ermöglichen.

Freiwillige Praktika

Bei freiwilligen Praktika, die nicht Bestandteil der Ausbildung sind, wird die gesamte Vergütung als Einkommen betrachtet. Liegt das Einkommen über dem Freibetrag von 520 Euro monatlich, wird der übersteigende Betrag anteilig auf den Bewilligungszeitraum angerechnet. Das Ziel dieser Anrechnung ist es, sicherzustellen, dass Antragsteller, die ein freiwilliges Praktikum absolvieren und eine Vergütung erhalten, die Förderung nur insoweit beziehen, wie es notwendig ist.

Verpflichtende Praktika

Vergütungen aus verpflichtenden Praktika, die im Rahmen der Ausbildung vorgeschrieben sind, werden unter bestimmten Bedingungen von der Anrechnung befreit. Diese Regelung gilt, wenn das Praktikum ein fester Bestandteil des Studien- oder Ausbildungsplans ist und keine freie Wahlmöglichkeit besteht. In solchen Fällen bleibt die Vergütung bis zu einem festgelegten Betrag anrechnungsfrei, um sicherzustellen, dass der Antragsteller die finanzielle Unterstützung für die Fortführung seiner Ausbildung weiterhin erhält.

Anrechnungsbeispiel

Ein Antragsteller absolviert ein freiwilliges Praktikum und erhält eine monatliche Vergütung von 800 Euro. Der Freibetrag für eigenes Einkommen beträgt 520 Euro, sodass 280 Euro als anrechenbares Einkommen verbleiben. Dieser Betrag wird auf die Monate des Bewilligungszeitraums verteilt. Bei einem Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten ergibt sich eine monatliche Anrechnung von 23,33 Euro, die von der Bafög-Förderung abgezogen wird.

Nachweise über Praktikumsvergütungen

Um die Anrechnung korrekt durchführen zu können, muss der Antragsteller entsprechende Nachweise über die Praktikumsvergütung einreichen. Dazu gehören:

  • Praktikumsvertrag mit Angaben zur Vergütung und Dauer des Praktikums.
  • Gehaltsabrechnungen während des Praktikums.
  • Bescheinigungen der Ausbildungsstätte, ob es sich um ein verpflichtendes oder freiwilliges Praktikum handelt.

Besondere Regelungen bei Pflichtpraktika im Ausland

Bei verpflichtenden Praktika im Ausland gelten dieselben Anrechnungsregelungen wie bei inländischen Pflichtpraktika. Das Einkommen aus einem solchen Praktikum bleibt bis zu einem bestimmten Betrag anrechnungsfrei, wenn es Bestandteil des Ausbildungsplans ist und vom Bafög-Amt als förderfähig anerkannt wurde. Einkommen, das über die Freibetragsgrenze hinausgeht, wird anteilig auf die Förderung angerechnet.

Auswirkung auf die Förderung

Die Anrechnung von Praktikumsvergütungen kann dazu führen, dass sich die Bafög-Förderung verringert, insbesondere bei freiwilligen Praktika mit hohen Vergütungen. Durch die Freibetragsregelung wird jedoch sichergestellt, dass geringfügige Vergütungen keinen Einfluss auf die Förderung haben. Bei verpflichtenden Praktika bleibt die Förderung in den meisten Fällen ungekürzt, sofern die Vergütung unterhalb der Anrechnungsgrenze liegt.

How2Live prüft Einträge sorgfältig, haftet jedoch nicht.