Die finanzielle Situation beeinflusst den Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Dabei werden das eigene Einkommen des Auszubildenden, das Einkommen der Eltern und des Ehepartners sowie bestehende Vermögenswerte berücksichtigt. Liegt das Einkommen unter den festgelegten Bedarfssätzen, kann BAB gewährt werden.
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