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Finanzsituation

Finanzsituation als Voraussetzungen für Berufsausbildungsbeihilfe zur Finanzierung der Berufsausbildung 2025

Die finanzielle Situation beeinflusst den Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Dabei werden das eigene Einkommen des Auszubildenden, das Einkommen der Eltern und des Ehepartners sowie bestehende Vermögenswerte berücksichtigt. Liegt das Einkommen unter den festgelegten Bedarfssätzen, kann BAB gewährt werden.

Wohnen

Der Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird maßgeblich von der Wohnsituation des Auszubildenden beeinflusst. Ein eigenständiges Wohnen außerhalb des Elternhauses erhöht die Förderhöhe, während bei Wohnsitz im Elternhaus nur ein eingeschränkter Anspruch besteht.

Eigene Einkünfte

Die eigenen Einkünfte des Auszubildenden, insbesondere die Ausbildungsvergütung und Einkünfte aus Nebenjobs, werden bei der Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) berücksichtigt und können die Förderhöhe reduzieren.

Einkünfte der Eltern

Die Einkünfte der Eltern werden bei der Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) berücksichtigt, da sie gemäß Unterhaltsrecht verpflichtet sind, ihre Kinder während der ersten Ausbildung finanziell zu unterstützen.

Einkünfte des Ehepartners

Das Einkommen des Ehepartners wird bei der Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) berücksichtigt, da dieser gemäß Unterhaltsrecht verpflichtet ist, den Auszubildenden finanziell zu unterstützen.

Vermögensgrenzen

Für den Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gelten Vermögensgrenzen. Das Vermögen des Auszubildenden wird bei der Berechnung berücksichtigt, wobei bestimmte Freibeträge anrechnungsfrei bleiben.

How2Live prüft Einträge sorgfältig, haftet jedoch nicht.