Voraussetzungen für die Schulförderung
Die finanzielle Unterstützung für Schüler erfordert den Besuch einer förderfähigen Schule in Vollzeit. Dazu zählen allgemeinbildende Schulen ab Klasse 10, Berufsfachschulen und Fachoberschulen.
Anforderungen an Universitätsstudenten
Studenten müssen an einer anerkannten Hochschule immatrikuliert sein und ein Vollzeitstudium absolvieren, um Anspruch auf Studienförderung zu haben.
Unterschiedliche Förderhöhen
Die Höhe der Unterstützung variiert zwischen Schülern und Studenten. Schüler erhalten oft geringere Beträge, da sie meist noch bei den Eltern wohnen, während Studenten höhere Bedarfssätze haben.
Teilweise Rückzahlung für Hochschüler
Während Schüler die Förderung als Vollzuschuss erhalten, müssen Studenten den Darlehensanteil nach dem Studium zurückzahlen, wobei die Rückzahlung auf maximal 10.010 Euro begrenzt ist.
Altergrenzen bei der Ausbildungsförderung
Schüler können bis zum 30. Lebensjahr gefördert werden, während für Studenten eine Altersgrenze von 45 Jahren gilt, wobei Ausnahmen möglich sind.
Einfluss des elterlichen Einkommens
Bei beiden Förderarten spielt das Einkommen der Eltern eine Rolle. Es gibt jedoch Freibeträge und Abzüge, die berücksichtigt werden.
Antragsverfahren für Schüler
Schüler müssen den Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung des Wohnortes der Eltern stellen und benötigen dafür verschiedene Nachweise.
Bewerbungsprozess für Studenten
Studenten reichen ihren Antrag bei dem Studentenwerk ihrer Hochschule ein und müssen ebenfalls bestimmte Unterlagen einreichen.
Förderungsdauer für Schulbesucher
Schüler erhalten die Förderung für die reguläre Ausbildungsdauer ihrer Schulform, Verlängerungen sind nur in Ausnahmefällen möglich.
Regelstudienzeit als Förderungsrichtlinie
Studenten werden in der Regel bis zum Ende der Regelstudienzeit ihres Studiengangs unterstützt, unter bestimmten Bedingungen kann die Förderung verlängert werden.
Auslandsförderung für Studenten
Studenten können für ein Auslandssemester oder -praktikum zusätzliche finanzielle Unterstützung beantragen, während dies für Schüler eingeschränkt ist.
Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge
Studenten erhalten auf Antrag Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung, wenn sie selbst versichert sind. Bei Schülern ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Vermögensanrechnung
Eigenes Vermögen wird bei beiden Gruppen angerechnet. Liegt es über dem Freibetrag von 15.000 Euro, vermindert dies die Förderung.
Verheiratete und Elternteile
Studenten und Schüler, die verheiratet sind oder eigene Kinder haben, können höhere Freibeträge geltend machen und somit mehr Unterstützung erhalten.
Nebenverdienstgrenzen
Für Schüler und Studenten gibt es Grenzen beim Zuverdienst. Einkommen über dem Freibetrag verringert die Förderhöhe.
Rückzahlungsfreie Unterstützung für Schüler
Schüler erhalten die Förderung als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, was einen bedeutenden Unterschied zur Studienförderung darstellt.
Darlehensanteil bei Studenten
Die Förderung für Studenten besteht zur Hälfte aus einem zinslosen Darlehen, das nach dem Studium in Raten zurückgezahlt wird.
Verzinsung von Ausbildungsdarlehen
Die Rückzahlung des Darlehensanteils für Studenten ist zinsfrei, während bei anderen Studienkrediten oft Zinsen anfallen.
Besondere Ausbildungsstätten
Schüler an Abendgymnasien und Kollegs können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls Förderung erhalten, was bei Studenten nicht relevant ist.
Leistungsnachweise im Studium
Studenten müssen ab dem fünften Fachsemester Leistungsnachweise erbringen, um weiterhin gefördert zu werden. Für Schüler gilt diese Pflicht nicht.