in 🇩🇪 Deutschland

Fristen Probezeit

Kündigungsfristen während der Probezeit beim Ausbildungsabbruch 2025

Während der Probezeit kann ein Ausbildungsvertrag in Deutschland jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist und ohne Angaben von Gründen beendet werden.

Kündigung im Ausbildungsverhältnis

Im unmittelbaren Ausbildungsverhältnis in Deutschland kann der Auszubildende während der Probezeit das Ausbildungsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden. Der Begriff der Probezeit bezeichnet den Anfangszeitraum eines Berufsbildungsausbildungsvertrages, der laut Berufsbildungsgesetz zwischen einem und vier Monaten liegen muss. Ziel dieser Phase ist es, beiden Seiten – sowohl Auszubildendem als auch Ausbildungsbetrieb – die Möglichkeit zu geben, die Eignung und das Interesse für den gewählten Beruf in der Praxis zu prüfen.

Rechtliche Grundlagen

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Kündigungsfrist in der Probezeit regelt das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Paragraph 22 Absatz 1 BBiG bestimmt, dass während der Probezeit das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Frist und ohne Angabe von Gründen beendet (gelöst) werden kann. Diese Bestimmung sorgt für Klarheit und Flexibilität für beide Parteien und ist eine seltene Ausnahme im Arbeitsrecht in Deutschland, die ansonsten häufig eine gesetzliche oder vertragliche Frist vorsieht. Dieses Vorgehen wird als sofortige Lösung des Ausbildungsverhältnisses während der Testphase betrachtet.

Dauer der Probezeit

Die Probezeit im Ausbildungsvertrag muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Die genaue Dauer legen die Vertragsparteien fest. Eine Verlängerung der Probezeit über vier Monate hinaus ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich, etwa bei längerer Krankheit während der Eingewöhnungszeit. Beendet der Azubi während dieser Spanne sein Ausbildungsverhältnis, findet keine Kündigungsfrist Anwendung.

Formvorschriften der Kündigung

Für die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses innerhalb der Testphase gibt es keine besonderen Formvorschriften bezüglich der Schriftform. Sowohl Auszubildender als auch Betrieb können die Beendigung mündlich oder schriftlich erklären. Es wird jedoch empfohlen, aus Nachweisgründen immer eine schriftliche Erklärung abzugeben. Diese Vorgehensweise ist im Unterschied zur regulären Kündigung nach der Probezeit, bei der die Schriftform zwingend vorgeschrieben ist, zu beachten.

Unterschied zur Kündigung nach der Probezeit

Nach Ablauf der Probezeit gelten andere Regelungen: Die Auflösung des Ausbildungsvertrags ist dann nur noch unter Angabe von Gründen und unter Einhaltung spezieller Fristen möglich. Während der Probezeit ist die sofortige und fristlose Aufhebung der Ausbildung jedoch beiderseits einseitig möglich. Das unterscheidet diese Form der Vertragsauflösung während der Eignungsfeststellung maßgeblich von der üblichen Kündigungsregelung für Lehrverträge.

Kündigungsgrund während der Probezeit

Bei einer Auflösung des Praxisverhältnisses in der Probezeit muss keine Begründung erfolgen. Weder der Ausbildungsbetrieb noch der Auszubildende müssen dem Vertragspartner den Grund für die Trennung nennen. Diese besondere Flexibilität soll es ermöglichen, dass bei fehlender Eignung, falschen Erwartungen oder persönlichen Differenzen eine schnelle Beendigung möglich ist.

Muster für die Kündigung während der Probezeit

Für die Kündigung während der Erprobungsphase existieren keine offiziellen Muster oder Formvorgaben. Es genügt, eine formlose Mitteilung mit Erklärung des Willens zur sofortigen Beendigung der Ausbildung abzugeben. Dennoch empfiehlt es sich aus Beweisgründen, eine schriftliche Erklärung zu verwenden, beispielsweise: „Hiermit löse ich das Ausbildungsverhältnis während der Probezeit mit sofortiger Wirkung.“ Die persönliche Übergabe unter Zeugen oder der Versand per Einschreiben werden im Zweifel empfohlen.

Wiederaufnahme einer Ausbildung

Nach der Auflösung durch fristlose Kündigung in der Anfangsphase kann grundsätzlich jederzeit ein neuer Lehrvertrag für den gleichen oder einen anderen anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen werden. Es entstehen dabei keine besonderen Sanktionen, Sperrfristen oder Sperrzeiten für Studenten, weder im Arbeitsamt noch im sozialrechtlichen Bereich. Die Probezeit beginnt auch im neuen Vertrag neu.

Sonderregelungen und Ausnahmen

In Einzelfällen kann es in branchenspezifischen Tarifverträgen oder durch Sondervereinbarungen in Großunternehmen abweichende Regelungen geben. Diese dürfen die gesetzlichen Mindeststandards jedoch nicht unterschreiten und meist gelten sie auch nur für das reguläre Ausbildungsverhältnis nach der Erprobungsphase, nicht aber für die Kündigungsfristen während der Probezeit. Das Bundesbildungsministerium weist darauf hin, dass die gesetzlichen Regelungen der sofortigen Lösung in der Probezeit nicht durch Vertrag ausgeschlossen werden können.

Konsequenzen für Versicherungen und Sozialleistungen

Mit der sofortigen Beendung der Lehrzeit ohne Kündigungsfrist endet auch die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung sowie in der Krankenversicherung mit dem Tag des Kündigungszugangs. Der Auszubildende verliert so unmittelbar den Anspruch aus dem Ausbildungsvertrag etwa auf Ausbildungsvergütung oder Pflichtversicherungen. Für Studenten empfiehlt sich daher die kurzfristige Umschreibung bei der Krankenkasse und ein frühzeitiger Kontakt zu Arbeitsagentur oder Familienkasse wegen Kindergeld.

Empfehlungen zur Vorgehensweise

Juristische Beratungsstellen wie die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern geben praktische Hilfestellungen für die korrekte Anwendung der gesetzlichen Kündigungsfristen während der Probezeit. Besonders wenn Unsicherheiten zum Ablauf oder zu den Folgen einer sofortigen Vertragsauflösung bestehen, ist es ratsam, diese Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen. Dies hilft Fehler zu vermeiden und finanzielle Nachteile abzuwenden.

How2Live prüft Einträge sorgfältig, haftet jedoch nicht.