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Monatlich

Monatliche Auszahlung der Ausbildungsvergütung bei der Berufsausbildung 2025

Die monatliche Auszahlung der Ausbildungsvergütung erfolgt in der Regel am Ende des Monats oder zu Beginn des Folgemonats. Der genaue Zahlungszeitpunkt wird im Ausbildungsvertrag festgelegt und muss den gesetzlichen Vorgaben gemäß § 18 BBiG entsprechen.

Regelmäßige monatliche Auszahlung

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, die Ausbildungsvergütung regelmäßig monatlich auszuzahlen. Die Zahlung muss spätestens am letzten Arbeitstag des Monats erfolgen, um sicherzustellen, dass der Auszubildende über ausreichende finanzielle Mittel für seinen Lebensunterhalt verfügt.

Vereinbarung im Ausbildungsvertrag

Der genaue Zahlungszeitpunkt wird im Ausbildungsvertrag festgelegt. Üblicherweise erfolgt die Zahlung entweder:

  • Am Monatsende: In diesem Fall erhält der Auszubildende seine Vergütung für den laufenden Monat.
  • Zu Beginn des Folgemonats: Hierbei wird die Vergütung für den vorherigen Monat nachträglich gezahlt.

Diese Regelungen bieten den Ausbildungsbetrieben Flexibilität, solange die gesetzlich vorgeschriebene Frist eingehalten wird.

Auszahlung bei Berufsschulbesuch

Der Anspruch auf die monatliche Vergütung bleibt auch während des Besuchs der Berufsschule bestehen. Da die duale Ausbildung sowohl praktische als auch theoretische Phasen umfasst, darf die Vergütung nicht gekürzt werden, wenn der Auszubildende an einzelnen Tagen oder in Blockphasen in der Berufsschule ist.

Auszahlung im Krankheitsfall

Falls der Auszubildende krankheitsbedingt ausfällt, besteht ein Anspruch auf die Fortzahlung der Vergütung für bis zu sechs Wochen. Voraussetzung ist, dass die Krankheit unverzüglich dem Ausbildungsbetrieb gemeldet wird und ein ärztliches Attest vorgelegt wird.

Besondere Regelungen bei Feiertagen

Fällt der letzte Arbeitstag des Monats auf einen Feiertag oder das Wochenende, erfolgt die Auszahlung in der Regel am letzten Bankarbeitstag vor dem Feiertag. Dadurch wird sichergestellt, dass der Auszubildende seine Vergütung pünktlich erhält.

Verzögerungen bei der monatlichen Auszahlung

Bei Verzögerungen oder ausbleibender Zahlung der monatlichen Vergütung sollte der Auszubildende zunächst das Gespräch mit dem Ausbildungsbetrieb suchen. Bleibt das Problem bestehen, kann die zuständige Kammer (z. B. IHK, HWK) eingeschaltet werden. In schweren Fällen können arbeitsrechtliche Schritte eingeleitet werden, um die ausstehende Vergütung einzufordern.

Wichtige Hinweise

Auszubildende sollten ihre monatliche Vergütung regelmäßig auf dem Konto überprüfen und darauf achten, dass der vereinbarte Zahlungszeitpunkt eingehalten wird. Zudem empfiehlt es sich, die Lohnabrechnung sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle Abzüge korrekt vorgenommen wurden. Bei Unklarheiten bietet eine Beratung durch die Kammern oder Gewerkschaften Unterstützung.

How2Live prüft Einträge sorgfältig, haftet jedoch nicht.