Gesetzliche Grundlage zur Fälligkeit der Vergütung
Die gesetzliche Grundlage zur Fälligkeit der Ausbildungsvergütung bildet § 18 BBiG. Dort wird festgelegt, dass die Vergütung regelmäßig und spätestens am letzten Arbeitstag des jeweiligen Monats fällig ist. Diese Regelung sorgt dafür, dass Auszubildende ihre finanzielle Planung auf eine pünktliche Auszahlung stützen können.
Vertragliche Vereinbarungen zur Fälligkeit
Der genaue Zahlungszeitpunkt wird im Ausbildungsvertrag zwischen dem Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb festgelegt. Typische Vereinbarungen zur Fälligkeit der Vergütung sind:
- Am Monatsende: Die Vergütung wird für den laufenden Monat gezahlt.
- Zu Beginn des Folgemonats: Die Vergütung für den vorherigen Monat wird nachträglich gezahlt.
Unabhängig von der vertraglichen Vereinbarung darf die Vergütung nicht später als am letzten Arbeitstag des Monats gezahlt werden.
Besondere Regelungen bei Feiertagen und Wochenenden
Fällt der letzte Arbeitstag des Monats auf ein Wochenende oder einen Feiertag, muss die Zahlung spätestens am letzten Bankarbeitstag vor diesem Termin erfolgen. Diese Regelung stellt sicher, dass der Auszubildende seine Vergütung pünktlich erhält, auch wenn der reguläre Fälligkeitstermin auf einen arbeitsfreien Tag fällt.
Verzögerung der Zahlung und Konsequenzen
Eine verspätete Zahlung der Vergütung ist ein Verstoß gegen das Berufsbildungsgesetz und kann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Auszubildende haben das Recht, die pünktliche Zahlung der Vergütung einzufordern. Bleibt die Vergütung dauerhaft aus oder wird wiederholt verspätet gezahlt, können sich Auszubildende an die zuständige Kammer (z. B. IHK, HWK) wenden, die den Betrieb zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verpflichten kann.
Auswirkungen auf Sozialversicherungsbeiträge
Die Fälligkeit der Vergütung beeinflusst auch die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge. Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, die Beiträge rechtzeitig an die Krankenkasse des Auszubildenden abzuführen. Eine verspätete Zahlung kann dazu führen, dass die Beiträge ebenfalls verzögert abgeführt werden, was zu Problemen beim Versicherungsschutz führen kann.
Wichtige Hinweise zur Fälligkeit
Auszubildende sollten regelmäßig überprüfen, ob ihre Vergütung pünktlich und vollständig gezahlt wurde. Im Falle von Unregelmäßigkeiten empfiehlt es sich, zunächst das Gespräch mit dem Ausbildungsbetrieb zu suchen. Falls keine Einigung erzielt wird, können sich die Auszubildenden an die zuständige Kammer oder an die Gewerbeaufsicht wenden. Bei fortgesetzten Verstößen gegen die Fälligkeit der Zahlung besteht die Möglichkeit, arbeitsrechtliche Schritte einzuleiten.