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Schwangerschaft

Schwangerschaft und Elternschaft als Grund für einen Ausbildungsabbruch 2025

Eine Schwangerschaft oder Elternschaft kann den Abbruch einer Berufsausbildung in Deutschland rechtfertigen, bringt jedoch rechtliche, finanzielle und organisatorische Herausforderungen mit sich.

Rechtliche Grundlagen für einen Abbruch

Ein Ausbildungsabbruch wegen Elternrolle oder Schwangerschaft wird im deutschen Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Ein Lehrling kann das Ausbildungsverhältnis wegen wichtiger Gründe, wie der Aufnahme der Vaterrolle oder einer Schwangerschaft, mit einer Frist von vier Wochen kündigen (§ 22 Abs. 2 BBiG). Diese Frist gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem das Fortsetzen der Ausbildung unzumutbar ist. Entscheidend ist die eigene Erklärung, keine Prüfung oder ärztliche Begutachtung. Ein Abbruch sollte stets schriftlich begründet werden, um spätere rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.

Persönliche und organisatorische Herausforderungen

Eine plötzliche Verantwortung als Elternteil und eine bestehende Schwangerschaft erfordern meist Anpassungen im Alltag. Ausbildungszeit, Lernaufwand und Arbeitszeiten passen oft nicht mehr zum neuen Lebensmittelpunkt. Fehlzeiten aufgrund ärztlicher Untersuchungen, Mutterschutzfristen und die Notwendigkeit, sich um den Nachwuchs zu kümmern, können zur Überforderung führen. Fehlt ein unterstützendes soziales Umfeld, wächst der Druck, und ein Abbruch der Ausbildung erscheint als kurzfristige Lösung.

Finanzielle Folgen eines Ausbildungsabbruchs

Mit dem Kündigen des Ausbildungsverhältnisses als werdender Vater oder Schwangerer endet oft der Anspruch auf Ausbildungsvergütung. Die finanzielle Lage verschlechtert sich, besonders ohne alternativen Unterhalt. Ansprüche auf Sozialleistungen können entstehen, darunter Arbeitslosengeld II, Kindergeld, Elterngeld, Sozialhilfe und gegebenenfalls Unterhaltsvorschuss. Behörden fordern Nachweise über den Grund des Ausbildungsabbruchs (z. B. Schwangerschaftsbescheinigung). Wer Bafög oder BAB erhalten hat, muss geänderte Lebensverhältnisse melden. Eine Unterbrechung der Ausbildung wegen Kind ist jedoch kein Grund für eine Rückforderung, sofern die gesetzlichen Meldepflichten eingehalten werden.

Möglichkeiten der Fortsetzung oder Wiederaufnahme

Nach einer Elternzeit planen viele den sofortigen Wiedereinstieg in eine Berufsausbildung oder den Wechsel in eine andere Lehre. Nach einem Ausbildungsabbruch wegen Vaterschaft oder Elternschaft kann man jederzeit eine neue Lehre beginnen. Bereits erworbene Prüfungsleistungen bleiben in der Regel anerkannt, sofern der Ausbildungsberuf unverändert bleibt. Viele Kammern bieten Beratung zur Wiederaufnahme einer Lehre nach familienbedingter Pause an. In Betracht kommt auch die Teilzeitausbildung, um die Ausbildung familienfreundlicher gestalten zu können.

Rechte während der Schwangerschaft

Während der Erwartung eines Kindes gilt gesetzlicher Schutz für Auszubildende. Es besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt (Mutterschutzfrist). Arbeitgeber müssen das Ausbildungsverhältnis während dieser Zeit erhalten. Droht der Ausbildungsabbruch unfreiwillig, z. B. durch Kündigung des Betriebs, ist die Ausbildung gesichert, wenn ein Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber gelingt (Wechselrecht). Vielfach beraten Familienkassen, sozialpädagogische Stellen und Jugendämter zu diesem Thema.

Unterstützung und Beratung

Vor einem endgültigen Ausbildungsabbruch infolge Schwangerschaft oder Elternrolle ist professionelle Beratung ratsam. Beratungsstellen wie Pro Familia, Arbeiterwohlfahrt, Jugendmigrationsdienst und Handwerkskammern klären über Alternativen auf. Die Agentur für Arbeit informiert zu finanziellen Hilfen und Förderprogrammen bei familienbedingtem Abbruch der Berufsausbildung. Das Jobcenter prüft Einzelfallförderungen, z. B. für Alleinerziehende. Auch kostenlose juristische Erstberatung hilft, rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Schulische vs. duale Ausbildung

Familiengründung oder Mutterschaft wirkt sich unterschiedlich auf die Berufsausbildung aus. Wer eine schulische Lehre absolviert, kann bei Schwangerschaft oft leichter pausieren und später das Abschlussjahr nachholen. In dualen Ausbildungen ist ein sofortiges Pausieren schwieriger, da berufliche Praxis und Ausbildungsbetrieb betroffen sind. Auch Ausbildungsbetriebe haben Verpflichtungen, die Ausbildung familienfreundlich zu gestalten, z. B. durch Teilzeitmodelle. Manche Berufsschulen bieten individuelle Lösungen nach Absprache an.

Psychosoziale Aspekte

Der plötzliche Rollenwechsel und die Verantwortung als Erziehungsberechtigter bringen häufig psychische Belastungen. Ein Ausbildungsabbruch wegen Schwangerschaft oder Elternschaft ist oft mit Ängsten, Unsicherheiten und Isolation verbunden. Psychologische Beratungsdienste, Schwangerschaftsberatungsstellen und Selbsthilfegruppen unterstützen Auszubildende, um seelische Belastungen zu mindern und Perspektiven für einen erneuten Einstieg in die Arbeitswelt zu schaffen.

Langfristige Auswirkungen

Der Abbruch der Lehrausbildung wegen Elternpflichten oder Schwangerschaft kann die späteren Chancen auf dem Arbeitsmarkt beeinträchtigen. Arbeitgeber bewerten zeitliche Lücken und abgebrochene Ausbildungen unterschiedlich. Ein lückenloser Nachweis von Engagement während der Unterbrechung, z. B. durch Elternzeit, Fortbildungen oder Ehrenamt, kann beim späteren Einstieg helfen. Viele Branchen fördern familienfreundliche Wiedereinstiegsprogramme, um qualifizierten Arbeitskräften nach der Babypause eine erneute Perspektive zu bieten.

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