Definition von Haushaltsmitgliedern
Als Haushaltsmitglieder gelten alle Personen, die gemeinsam mit dem Antragsteller in einer Wohnung leben und wirtschaftlich verbunden sind. Dazu gehören in der Regel:
- Ehepartner oder Lebenspartner
- Kinder, die im gleichen Haushalt leben
- Andere Angehörige, wenn sie zur Bedarfsgemeinschaft zählen
Personen, die nur vorübergehend in der Wohnung wohnen oder wirtschaftlich unabhängig sind (z. B. Untermieter oder Mitbewohner in einer WG), gelten nicht als Haushaltsmitglieder im Sinne des Wohngeldrechts.
Einfluss der Haushaltsgröße auf die Wohngeldberechnung
Die Anzahl der Haushaltsmitglieder beeinflusst sowohl die Höhe der anrechenbaren Mietkosten als auch die zulässige Einkommensgrenze. Je größer der Haushalt, desto höher sind die Mietgrenzen und die Einkommensgrenzen, bis zu denen ein Wohngeldanspruch besteht. Dadurch wird gewährleistet, dass größere Haushalte mit höheren Lebenshaltungskosten entsprechend mehr Unterstützung erhalten.
Einkommen der Haushaltsmitglieder
Das Einkommen aller Haushaltsmitglieder wird bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt. Dazu gehören Gehälter, Renten und sonstige regelmäßige Einkünfte. Sozialleistungen wie Kindergeld werden hingegen nicht als Einkommen angerechnet, müssen aber angegeben werden.
Nachweise über die Haushaltsgröße
Zur Feststellung der Haushaltsgröße müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden, darunter:
- Meldebescheinigung für alle Haushaltsmitglieder
- Geburtsurkunden für minderjährige Kinder
- Nachweise über Unterhaltszahlungen, falls Kinder nicht dauerhaft im Haushalt leben
Die Wohngeldstelle prüft anhand dieser Nachweise, wie viele Personen zum Haushalt gehören und ob sie in die Berechnung des Wohngeldes einbezogen werden.
Sonderfälle bei Haushaltsmitgliedern
In einigen Sonderfällen wird die Haushaltsgröße individuell geprüft. Dazu zählen:
- Haushalte mit Pflegebedürftigen oder schwerbehinderten Personen, für die zusätzliche Freibeträge gewährt werden können
- Geteilte Haushalte, bei denen Kinder abwechselnd bei beiden Elternteilen wohnen (Wechselmodell)
Die Wohngeldstelle entscheidet in solchen Fällen auf Grundlage der eingereichten Nachweise über die Anrechnung der Haushaltsmitglieder.
Änderungen der Haushaltsgröße
Wenn sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder während des Wohngeldbezugs ändert, beispielsweise durch Zuzug oder Auszug von Personen, muss dies der Wohngeldstelle unverzüglich gemeldet werden. Eine Änderung der Haushaltsgröße kann den Wohngeldanspruch beeinflussen und zu einer Neuberechnung der Leistung führen.
Einfluss auf die Mietstufe
Die zulässige Höhe der anrechenbaren Mietkosten steigt mit der Anzahl der Haushaltsmitglieder. Für größere Haushalte gelten höhere Obergrenzen, sodass bei gleichem Einkommen ein höherer Wohngeldanspruch bestehen kann. Die Wohngeldstelle berücksichtigt diese Faktoren automatisch bei der Berechnung.