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Ausbildungsstätte

Nachweise der Ausbildungsstätte für die Antragsstellung von Bafög zur Finanzierung der Berufsausbildung 2025

Für die Antragsstellung von Bafög zur Finanzierung der Berufsausbildung in Deutschland sind Nachweise der Ausbildungsstätte erforderlich, um die Förderfähigkeit der Ausbildung zu belegen. Diese Nachweise dienen dazu, sicherzustellen, dass der Antragsteller eine förderfähige Ausbildung absolviert, die den Anforderungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Bafög) entspricht. Nur wenn die Ausbildungsstätte staatlich anerkannt ist und die Ausbildung einen anerkannten Berufsabschluss ermöglicht, kann Bafög bewilligt werden.

Zweck der Nachweise

Die Nachweise der Ausbildungsstätte belegen, dass der Antragsteller in einer förderfähigen Ausbildung eingeschrieben ist. Sie sind notwendig, um sicherzustellen, dass die Ausbildung tatsächlich zu einem qualifizierten Abschluss führt und die Voraussetzungen für die staatliche Förderung erfüllt sind. Darüber hinaus dient der Nachweis dazu, den Beginn und die voraussichtliche Dauer der Ausbildung zu dokumentieren.

Erforderliche Unterlagen

Zu den erforderlichen Nachweisen der Ausbildungsstätte gehören in der Regel folgende Unterlagen:

  • Immatrikulationsbescheinigung: Für schulische Ausbildungen oder Aufstiegsfortbildungen an Fachschulen wird eine Bescheinigung der Einschreibung verlangt. Diese Bescheinigung muss Angaben zum Ausbildungsbeginn, zur Art der Ausbildung und zur Dauer enthalten.
  • Bescheinigung über die Förderfähigkeit: Viele Ausbildungsstätten stellen zusätzlich eine Bescheinigung aus, die bestätigt, dass die Ausbildung förderfähig ist. Diese Bescheinigung enthält in der Regel Informationen darüber, ob die Ausbildung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
  • Stundenplan oder Unterrichtsnachweis: Ein Nachweis über den Umfang der Ausbildung, etwa in Form eines Stundenplans, kann erforderlich sein, um zu belegen, dass der Antragsteller die Ausbildung in Vollzeit durchführt.
  • Nachweis über Praktika: Wenn die Ausbildung ein verpflichtendes Praktikum beinhaltet, ist ein Nachweis darüber erforderlich. Dieser muss Angaben zu Dauer und Art des Praktikums enthalten.

Förderfähige Ausbildungsstätten

Gefördert werden Ausbildungen an staatlich anerkannten Berufsfachschulen, Fachschulen, Schulen des zweiten Bildungswegs sowie überbetrieblichen Ausbildungsstätten. Auch bestimmte private Ausbildungsstätten können förderfähig sein, wenn sie staatlich anerkannt sind und die Ausbildung zu einem gesetzlich geregelten Abschluss führt. Ausbildungsstätten im Ausland sind förderfähig, wenn die Ausbildung als gleichwertig mit einer in Deutschland anerkannten Ausbildung eingestuft wird.

Vorgaben zur Ausbildungsdauer

Die Bafög-Förderung erfolgt in der Regel nur für die reguläre Dauer der Ausbildung. Die Nachweise der Ausbildungsstätte müssen daher auch die voraussichtliche Dauer der Ausbildung angeben. Eine Förderung über die Regelzeit hinaus ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa bei schwerwiegenden persönlichen Gründen oder einer längeren Erkrankung.

Verlängerung der Förderung

Wenn sich die Ausbildung aus berechtigten Gründen über die reguläre Dauer hinaus verlängert, ist ein neuer Nachweis der Ausbildungsstätte erforderlich. Dieser Nachweis muss die Fortführung der Ausbildung und den voraussichtlichen neuen Abschlusszeitpunkt bestätigen. Solche Fälle treten häufig bei Aufstiegsfortbildungen oder dualen Ausbildungen mit zusätzlichen Qualifikationen auf.

Nachweise für duale Ausbildungen

Für duale Ausbildungen, die in Betrieb und Berufsschule stattfinden, sind spezielle Nachweise erforderlich. Dazu gehören:

  • Ein Ausbildungsvertrag, der mit dem Ausbildungsbetrieb abgeschlossen wurde.
  • Eine Bescheinigung der Berufsschule über die Einschreibung.
  • Nachweise über betriebliche Ausbildungsabschnitte und Schulzeiten.

Diese Nachweise gewährleisten, dass sowohl der betriebliche als auch der schulische Teil der dualen Ausbildung förderfähig ist.

Nachweis für Auslandsaufenthalte

Wenn die Ausbildung teilweise im Ausland stattfindet, ist ein spezieller Nachweis erforderlich, der bestätigt, dass der Auslandsaufenthalt Teil der regulären Ausbildung ist. Der Nachweis muss von der inländischen Ausbildungsstätte ausgestellt werden und Angaben zum Zweck und zur Dauer des Auslandsaufenthalts enthalten. Nur dann kann Bafög für Auslandsaufenthalte gewährt werden.

Verfahren zur Vorlage der Nachweise

Die Nachweise der Ausbildungsstätte müssen im Original oder als beglaubigte Kopie beim zuständigen Bafög-Amt eingereicht werden. In einigen Fällen genügt auch eine digitale Einreichung, wenn das Amt dies ausdrücklich erlaubt. Die Nachweise sollten rechtzeitig vor Ablauf der Antragsfrist eingereicht werden, da unvollständige Anträge nicht bearbeitet werden können und dies zu Verzögerungen bei der Bewilligung führen kann.

Widerspruch bei Ablehnung wegen fehlender Nachweise

Wenn der Antrag aufgrund fehlender oder unvollständiger Nachweise abgelehnt wird, kann der Antragsteller Widerspruch einlegen. Der Widerspruch sollte gut begründet sein und alle erforderlichen Nachweise nachträglich einreichen. In manchen Fällen genügt es, eine zusätzliche Bestätigung der Ausbildungsstätte vorzulegen, um den Förderanspruch nachzuweisen.

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