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Kündigung

Kündigung während der Ausbildung 2025

Kündigung in der Ausbildung kann während der Probezeit ohne Angabe von Gründen oder nach der Probezeit nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Für beide Parteien gelten bestimmte Fristen und gesetzliche Vorgaben, die im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt sind.

Probezeit und Kündigung

In der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden. Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf maximal vier Monate betragen.

Kündigung nach der Probezeit

Nach Ablauf der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich und unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. Beispiele für wichtige Gründe sind grobe Pflichtverletzungen wie Diebstahl oder körperliche Übergriffe.

Fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der eine Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses unzumutbar macht. Dies kann zum Beispiel bei Straftaten oder groben Verstößen gegen die Ausbildungspflichten der Fall sein. Auch in diesem Fall ist die Kündigung schriftlich und mit Angabe der Gründe einzureichen.

Ordentliche Kündigung durch den Auszubildenden

Nach der Probezeit kann der Auszubildende mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen, wenn er die Berufsausbildung ganz aufgeben oder eine andere Berufsausbildung beginnen möchte. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, eine Begründung ist jedoch nicht erforderlich.

Kündigungsschutz

In Deutschland gilt ein besonderer Kündigungsschutz für Auszubildende. Eine ordentliche Kündigung durch den Ausbildungsbetrieb ist nach der Probezeit grundsätzlich nicht möglich, außer aus einem wichtigen Grund. Der Schutz umfasst auch Schwangere und Auszubildende in Elternzeit. Außerdem ist eine Kündigung während einer Betriebsratsmitgliedschaft oder im Jugend- und Auszubildendenvertretungsamt erschwert.

Anhörung des Betriebsrats

Bevor der Ausbildungsbetrieb eine Kündigung ausspricht, muss der Betriebsrat angehört werden, wenn ein solcher im Unternehmen vorhanden ist. Eine Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrats ist unwirksam.

Kündigung bei Minderjährigen

Wenn der Auszubildende minderjährig ist, muss die Kündigung zusätzlich den Erziehungsberechtigten zugehen, damit sie wirksam wird. Eine Kündigung ohne Zustellung an die Eltern ist bei Minderjährigen unwirksam.

Recht auf Ausbildungsnachweis

Nach einer Kündigung hat der Auszubildende das Recht auf ein Ausbildungszeugnis. Dieses muss eine Bewertung der Leistungen und des Verhaltens enthalten und darf keine negativen Formulierungen oder versteckte Hinweise enthalten.

Durch Ausbilder

Eine Kündigung des Ausbildungsverhältnisses durch den Ausbilder ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Nach der Probezeit ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich.

Durch Auszubildenden

Eine Kündigung des Ausbildungsverhältnisses durch den Auszubildenden ist während der Probezeit jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich. Nach der Probezeit kann der Auszubildende mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen, wenn er die Ausbildung aufgeben oder den Ausbildungsberuf wechseln möchte.

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