Pauschale für Lernmittel
Für den Erwerb von Lernmaterialien, die während der dualen Ausbildung benötigt werden, wird eine Pauschale angesetzt. Diese Pauschale deckt typische Ausgaben für Bücher, Hefte, Schreibmaterialien und sonstige Arbeitsmittel ab. Die Höhe dieser Pauschale liegt derzeit bei 50 Euro monatlich und wird unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten gewährt.
Pauschale für Arbeitskleidung
In bestimmten Ausbildungsberufen, insbesondere im handwerklichen Bereich oder im Gesundheitswesen, ist spezielle Arbeitskleidung erforderlich. Die BAB berücksichtigt dies durch eine Pauschale, die die Kosten für die Anschaffung und Instandhaltung der Arbeitskleidung deckt. Die Höhe der Pauschale variiert je nach Ausbildungsberuf und liegt zwischen 30 und 100 Euro monatlich.
Pauschale für Fahrtkosten
Auszubildende, die regelmäßig zwischen ihrer Wohnung und der Ausbildungsstätte pendeln, erhalten eine Pauschale für Fahrtkosten. Die Höhe dieser Pauschale richtet sich nach der Entfernung zwischen Wohnort und Ausbildungsbetrieb. Aktuell wird eine Fahrtkostenpauschale von 0,20 Euro pro Kilometer für die einfache Strecke angesetzt. Diese Pauschale dient zur Deckung der Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder die Nutzung eines eigenen Fahrzeugs.
Zuschläge für besondere Ausbildungsbedarfe
In einigen Fällen können zusätzliche Pauschalen gewährt werden, wenn besondere Bedarfe vorliegen. Dazu gehören:
- Zuschlag für spezielle Werkzeuge: für Berufe, in denen der Auszubildende eigene Werkzeuge anschaffen muss
- Zuschlag für elektronische Geräte: wie z. B. Laptops oder Tablets, wenn diese für die Ausbildung erforderlich sind
- Pauschale für Prüfungsgebühren: zur Deckung der Kosten, die bei der Teilnahme an Abschlussprüfungen entstehen
Berechnung der Pauschalen
Die Agentur für Arbeit berechnet die Pauschalen auf Basis der geltenden Richtlinien. Dabei werden die Pauschalen unabhängig von den tatsächlichen Ausgaben gewährt. Auszubildende, die höhere Kosten als die Pauschale haben, können in der Regel keine zusätzlichen Leistungen beantragen.
Anpassung der Pauschalen
Die Pauschalen für den Ausbildungsbedarf werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Diese Anpassung erfolgt, um steigenden Kosten in den jeweiligen Bereichen Rechnung zu tragen. Die aktuellen Werte können bei der zuständigen Agentur für Arbeit erfragt werden.
Wichtige Hinweise für Auszubildende
Auszubildende sollten bei der Antragstellung alle für die Berechnung der Pauschalen relevanten Informationen angeben, wie etwa die Art der benötigten Arbeitskleidung oder die Entfernung zwischen Wohn- und Ausbildungsort. Unvollständige Angaben können dazu führen, dass bestimmte Pauschalen nicht berücksichtigt werden.
Relevanz der Pauschalen für den Ausbildungsbedarf
Die Pauschalen für den Ausbildungsbedarf sind ein wichtiger Bestandteil der BAB-Berechnung, da sie zusätzliche Ausgaben abdecken, die im Rahmen der dualen Ausbildung unvermeidlich sind. Zusammen mit den Pauschalen für Lebenshaltungskosten und Mietkosten bilden sie die Grundlage für die Ermittlung der Förderhöhe.