Rechtliche Grundlage
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt die Vergütungspflicht des Ausbildungsbetriebs. Ein Lehrling erhält eine monatliche Zahlung, die im Ausbildungsvertrag festgelegt wird. Wird diese Ausbildungsvergütung nicht gezahlt, verstößt der Betrieb gegen gesetzliche Pflichten. Auch das Jugendarbeitsschutzgesetz und bestehende Tarifverträge stützen den Anspruch auf pünktliche Zahlung.
Häufigkeit und Gründe der Nichtzahlung
Ein nachhaltiges Problem bei der sofortigen Auszahlung stellt ein häufiger Kündigungsgrund dar. Typische Ursachen für Zahlungsverzug sind finanzielle Schwierigkeiten des Unternehmens oder Unstimmigkeiten im Betrieb. Fehlt die Ausbildungsvergütung dauerhaft, sehen Studenten regelmäßig keine Perspektive und brechen die duale Berufsausbildung ab.
Reaktionsmöglichkeiten des Studenten
Der Auszubildende kann bei verzögerter oder komplett ausbleibender Lohnzahlung zunächst den Betrieb kontaktieren und eine Frist setzen. Bleibt die Vergütung weiterhin aus, besteht die Option, den Vorgang der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) beziehungsweise Handwerkskammer zu melden. Alternativ kann das Arbeitsgericht eingeschaltet werden, um ausstehende Zahlungen einzuklagen.
Rechte bei Ausbildungsabbruch
Kündigt ein Student den Ausbildungsvertrag wegen ausbleibender Ausbildungsvergütung, gilt dies als gravierender Verstöße seitens des Arbeitgebers. Solch ein wichtiger Grund rechtfertigt eine fristlose Lösung des Ausbildungsverhältnisses nach § 626 BGB. Die sofortige Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Nichtzahlungsgrundes schriftlich erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Studenten
Eine nicht gezahlte Vergütung beeinträchtigt die Lebenshaltungskosten erheblich. Ohne regelmäßige Zahlung ist die Finanzierung von Miete, Lebensmitteln und Lernmaterialien oft nicht möglich. Studenten erleben daher neben rechtlichen Unsicherheiten auch wirtschaftliche Engpässe, was zu Überschuldung oder der Notwendigkeit eines Nebenjobs führen kann.
Soziale Folgen des Ausbildungsabbruchs
Der sofortige Abbruch einer Lehre aus Zahlungsverzögerungsgründen bewirkt häufig einen Bruch im Lebenslauf und kann das Selbstbewusstsein des Studenten belasten. Viele Betroffene berichten von Schwierigkeiten bei der erneuten Bewerbung um eine Lehrstelle oder einer verlangsamten beruflichen Integration in den Arbeitsmarkt.
Nach dem Abbruch: Unterstützungsmöglichkeiten
Nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses steht die Arbeitsagentur als Ansprechpartner bereit. Maßnahmen wie die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Überbrückungshilfen können beantragt werden, um die Zeit bis zur Aufnahme einer neuen Lehre finanziell zu überbrücken. Zudem beraten die Kammern bei der erneuten Vermittlung in eine andere Ausbildungsstätte.
Aussichten auf Schadensersatz und Nachzahlung
Die ausbleibende Entlohnung muss nachgezahlt werden, auch nach dem Abbruch der Berufsausbildung. Studenten können rückwirkend auf den Lohnanspruch bestehen. Im Extremfall besteht die Möglichkeit, Schadensersatz für weitere finanzielle Verluste, z.B. durch entgangenes Gehalt oder zusätzliche Aufwendungen, einfordern.
Pflichten des Ausbildungsbetriebs
Ein Lehrbetrieb ist verpflichtet, für den vollständigen und pünktlichen Gehaltsfluss zu sorgen. Systematischer Verstoß gegen diese Vorgabe kann dazu führen, dass dem Unternehmen die Ausbildungsberechtigung entzogen wird. In schweren Fällen kann bei vorsätzlichem Lohnbetrug ein Strafverfahren folgen.
Alternativen zum sofortigen Abbruch
Manchmal kann ein Wechsel innerhalb des Trägerbetriebs oder zu einem anderen Unternehmen Abhilfe schaffen, wenn die Ausbildungsvergütung nicht pünktlich kommt. Die Berufsberatung der Kammern und Vermittlungsdienste unterstützen bei der reibungslosen Suche nach einer neuen Ausbildungsstelle, um den Ausbildungsweg ohne größere Unterbrechung fortzusetzen.
Tabellarische Übersicht
- Hauptproblem: Nichtzahlung der Ausbildungsvergütung
- Rechtsgrundlage: §17 BBiG, §18 BBiG, §626 BGB
- Rechte des Studenten: Fristlose Kündigung, Lohnklage, Schadensersatz
- Pflichten des Ausbildungsbetriebs: Pünktliche und vollständige Zahlung, Nachweispflicht
- Unterstützung bei Abbruch: Arbeitsagentur, IHK, Kammern
- Langzeitfolgen: Lebenslaufunterbrechung, finanzielle Einbußen, erneute Orientierung
Vorgehen im Streitfall
Im Falle eines anhaltenden Lohnverzugs empfiehlt sich ein schriftliches Mahnschreiben. Bleibt dieses erfolglos, folgt eine Beschwerde bei der Kammer und bei Bedarf die Klage beim Arbeitsgericht. Die Beratung durch Gewerkschaft oder Sozialverband kann zusätzlichen Schutz gewährleisten.
Präventionsmaßnahmen
Vor Vertragsabschluss lohnt die Überprüfung des zukünftigen Arbeitgebers. Empfehlungen, Erfahrungsberichte oder Bewertungen können Anhaltspunkte für Zahlungsmoral liefern. Ein schriftlicher Vertrag und genaue Dokumentation von Arbeits- und Zahlungszeiten erleichtern spätere Nachweise.
Zusammenfassung der Handlungsschritte
Wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt, Frist setzen, schriftlich mahnen, Beschwerde bei der Kammer einreichen, im Notfall Arbeitsgericht einschalten, fristlose Kündigung bei wichtigem Grund, Unterstützung durch Beratungsstellen suchen, Überbrückungshilfen beantragen, erneute Lehrstellensuche aufnehmen.