Definition: Ausbildungsabbruch und Kindergeld
Der Anspruch auf Familienleistungen wird durch den Abbruch einer Lehre grundsätzlich beeinflusst. Ein Ausbildungsabbruch liegt vor, wenn ein Student seine duale oder schulische Berufsausbildung ohne Abschluss beendet. Obwohl der Trainingsabbruch zunächst den Anspruch auf staatliche Förderung wie Kindergeld endet, bestehen jedoch Ausnahmen und Übergangsregelungen.
Grundsätzliche Voraussetzungen für weiteren Kindergeldbezug
Unmittelbar nach dem vorzeitigen Ende einer Berufsausbildung bleibt der Anspruch auf familiäre Unterstützung bestehen, sofern der Student jünger als 25 Jahre ist und sich in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder Studium und neuer Ausbildung befindet. Die sogenannten Übergangszeiten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten dürfen maximal vier Monate betragen. Während dieser Frist wird die staatliche Leistung weiter gezahlt, auch wenn aktuell keine Weiterbildung oder Schulung stattfindet.
Kinder in der Übergangszeit
Die Familienkasse betrachtet vier Monate nach Beendigung einer Ausbildung als zulässige Überbrückungszeit, bis ein neuer Ausbildungsabschnitt beginnt. Beispiel: Nach Abschluss beziehungsweise Abbruch des Studiums oder einer betrieblichen Lehre plant der Student, seine Ausbildung in einem anderen Beruf fortzusetzen. In dieser Übergangsphase wird der Anspruch auf die öffentlich-rechtliche Zuschusszahlung weitergeführt, solange die Zeitspanne von vier Monaten nicht überschritten wird.
Wartezeiten auf einen Ausbildungsplatz
Wenn ein Student nach dem Abbruch einen neuen Ausbildungsplatz sucht, jedoch bislang keinen gefunden hat, kann in dieser Wartezeit weiterhin die Förderung gewährt werden. Voraussetzung ist meist der aktive Nachweis der Suche, beispielsweise mithilfe von Bewerbungen oder einer Anmeldung bei der Bundesagentur für Arbeit als ausbildungsplatzsuchend. Eine rein passive Wartezeit wird häufig nicht akzeptiert.
Kindergeld bei erneuter Aufnahme einer Ausbildung
Nimmt der Student zeitnah nach Abbruch erneut eine anderweitige Schulung oder ein Studium auf, bleibt der Kindergeldanspruch grundsätzlich bestehen. Voraussetzung ist in der Regel die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung für die Familienkasse (z. B. Immatrikulations- oder Ausbildungsvertrag). Die Förderung läuft ab Beginn der neuen Ausbildung lückenlos weiter, sofern die Übergangszeit eingehalten wurde.
Beendigung des Anspruchs
Erfolgt nach Ausbildungsabbruch keine Fortsetzung durch eine neue schulische oder berufliche Bildungsmaßnahme und überschreitet die Überbrückungszeit vier Monate, endet der Anspruch auf Familienzuschüsse. Sobald der Student 25 Jahre alt ist oder eine Erwerbstätigkeit mit mehr als 20 Wochenstunden ausübt (Ausnahme: Mini-Job), entfällt der Anspruch ebenfalls.
Kindergeld während Arbeitslosigkeit nach Abbruch
Ist der Student nach Ausbildungsabbruch arbeitslos gemeldet und unter 21 Jahre alt, kann für den Zeitraum der Arbeitslosigkeit weiterhin Familienleistung beantragt werden, sofern eine aktive Ausbildungsplatzsuche nachweisbar ist. In diesem Zusammenhang kann eine Leistung auch bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gezahlt werden.
Notwendige Nachweise für die Familienkasse
Für den Antrag nach dem Abbruch eines Berufsausbildungsabschnitts sind Unterlagen wie die Abmeldebestätigung der bisherigen Schule, der Nachweis der Ausbildungsplatzsuche (z. B. Anmeldebescheinigung bei der Arbeitsagentur oder Bewerbungen), sowie gegebenenfalls die Anmeldebescheinigung für eine neue Ausbildung vorzulegen. Die rechtzeitige Einreichung aller Nachweise beschleunigt die Überprüfung und Auszahlung der Familienförderung.
Besondere Konstellationen
Bei Erkrankung, Schwangerschaft oder Wehr- beziehungsweise Bundesfreiwilligendienst nach dem Ausbildungsabbruch gelten gesonderte Vorschriften. Etwaige Zeiten eines freiwilligen Jahres können ebenfalls mit Blick auf den Anspruchszeitraum relevant sein, wenn diese unmittelbar an den Abbruch anschließen.
Kindergeld und Studium nach Ausbildungsunterbrechung
Beginnt der Student nach Beendigung einer ersten Ausbildung ein Hochschulstudium, wird die Familienleistung – bei Einhaltung der Fristen – weiterhin gezahlt. Der zügige Übergang in ein grundständiges Studium nach Abbruch einer Lehre ist der Familienkasse zu dokumentieren.
Verlust und Rückforderung
Wird die Fortsetzung der Ausbildung oder die Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz nicht nachgewiesen, kann die Familienkasse bereits gezahlte Beträge zurückfordern. Eine umgehende Information über den Status nach Abbruch ist zwingend notwendig. Auch regelmäßige Mitteilungen über Veränderungen sichern den Anspruch ab.
Rechtliche Grundlagen
Maßgeblich für die Regelungen zum Bezug der finanziellen Förderung nach Ausbildungsabbruch sind insbesondere § 32 EStG (Einkommensteuergesetz) sowie die Durchführungsanweisungen der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Die Einzelbedingungen und Ausnahmen können sich je nach Einzelfall unterscheiden. Detaillierte Informationen stellt die Familienkasse bereit.