Definition des anrechenbaren Einkommens
Für die Berechnung des Wohngeldes wird das sogenannte anrechenbare Einkommen herangezogen. Dazu zählen alle regelmäßigen Einkünfte des Antragstellers und der Haushaltsmitglieder, die zur Bedarfsgemeinschaft gehören. Hierzu zählen insbesondere:
- Ausbildungsvergütung
- Einkommen aus Nebenjobs
- Unterhaltszahlungen
- Renten und Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I
- Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
Bestimmte steuerfreie Einnahmen, wie Kindergeld oder BAföG, bleiben unberücksichtigt, solange sie nicht den Bedarf decken.
Berechnung des Bruttoeinkommens
Ausgangspunkt für die Berechnung des anrechenbaren Einkommens ist das Bruttoeinkommen. Von diesem werden bestimmte Abzüge vorgenommen, um das Nettoeinkommen zu ermitteln. Dazu gehören:
- Steuern (Lohnsteuer, Kirchensteuer)
- Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung)
- Pauschale Werbungskosten von mindestens 10 % des Einkommens
Die Wohngeldstelle berücksichtigt das bereinigte Nettoeinkommen für die Ermittlung des Wohngeldanspruchs.
Einkommensfreibeträge
Für bestimmte Personengruppen gibt es zusätzliche Freibeträge, die das anrechenbare Einkommen reduzieren. Dazu gehören:
- Freibeträge für schwerbehinderte Menschen
- Freibeträge für Alleinerziehende
- Kinderfreibeträge, wenn Kinder im Haushalt leben
Diese Freibeträge wirken sich positiv auf die Höhe des Wohngeldes aus, da sie das anrechenbare Einkommen senken.
Einkommensnachweise
Zur Berechnung des Wohngeldes müssen aktuelle Einkommensnachweise vorgelegt werden. Dazu gehören:
- Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
- Bescheinigungen über Sozialleistungen
- Nachweise über Unterhaltszahlungen
- Steuerbescheide bei selbstständiger Tätigkeit
Die Wohngeldstelle prüft die Nachweise und berechnet das durchschnittliche monatliche Einkommen.
Schwankendes Einkommen
Falls das Einkommen monatlich schwankt, beispielsweise bei selbstständiger Tätigkeit oder saisonalen Nebenjobs, wird ein Durchschnittseinkommen über einen längeren Zeitraum berechnet. In der Regel erfolgt die Durchschnittsberechnung über die letzten zwölf Monate.
Maximales Einkommen für Wohngeld
Das maximale Einkommen, bis zu dem Wohngeld gewährt wird, hängt von der Haushaltsgröße, der regionalen Mietstufe und den Mietkosten ab. Überschreitet das berechnete Einkommen die festgelegte Grenze, entfällt der Anspruch auf Wohngeld.
Änderungen des Einkommens
Ändert sich das Einkommen während des Bezugs von Wohngeld, beispielsweise durch eine Gehaltserhöhung oder den Verlust eines Nebenjobs, muss dies der Wohngeldstelle unverzüglich mitgeteilt werden. Eine Änderung des Einkommens kann den Wohngeldanspruch beeinflussen und zu einer Anpassung der Höhe des Wohngeldes führen.