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Familienkasse

Zuständige Behörde (Familienkasse) für Kindergeld während der Ausbildung 2025

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ist die zuständige Behörde für die Bearbeitung und Auszahlung von Kindergeld während der Ausbildung. Sie nimmt Anträge entgegen, prüft den Anspruch und zahlt das Kindergeld monatlich aus.

Aufgaben der Familienkasse

Die Familienkasse ist für die Bewilligung und Auszahlung des Kindergeldes zuständig. Zu ihren Aufgaben gehören:

  • Prüfung der Anträge auf Kindergeld
  • Bewilligung und monatliche Auszahlung des Kindergeldes
  • Verwaltung von Änderungsmitteilungen, z. B. bei einem Wechsel der Ausbildungsstelle
  • Beratung von Eltern und Auszubildenden zu Kindergeldansprüchen

Antragstellung bei der Familienkasse

Der Antrag auf Kindergeld wird bei der örtlich zuständigen Familienkasse gestellt. Dies ist in der Regel die Familienkasse, die dem Wohnsitz des Antragstellers zugeordnet ist. Der Antrag kann schriftlich oder online über das Portal der Bundesagentur für Arbeit erfolgen.

Erforderliche Unterlagen für den Antrag

Bei der Antragstellung müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Geburtsurkunde: Nachweis über die Identität des Auszubildenden
  • Ausbildungsbescheinigung: Bestätigung der Ausbildungsstelle über das bestehende Ausbildungsverhältnis
  • Meldebescheinigung: Nachweis des Wohnsitzes des Auszubildenden oder der Eltern
  • Steuer-Identifikationsnummer: des Auszubildenden und des Antragstellers

Kommunikation mit der Familienkasse

Alle wichtigen Änderungen, die den Kindergeldanspruch betreffen, müssen der Familienkasse unverzüglich mitgeteilt werden. Dazu gehören:

  • Wechsel des Ausbildungsplatzes
  • Unterbrechungen der Ausbildung
  • Ausbildungsabbruch
  • Änderung der Wohnsituation, insbesondere ein Auszug des Auszubildenden aus dem elterlichen Haushalt

Die Mitteilungen können schriftlich, telefonisch oder über das Online-Portal der Familienkasse erfolgen.

Bearbeitungszeit und Auszahlung

Die Bearbeitungszeit eines Antrags auf Kindergeld beträgt in der Regel mehrere Wochen. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Auszahlung monatlich auf das angegebene Konto des Antragstellers. Bei einem Wohnsitzwechsel oder einem neuen Antrag sollte die Antragstellung frühzeitig erfolgen, um Unterbrechungen in der Auszahlung zu vermeiden.

Wichtige Hinweise zur Familienkasse

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ist der Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Kindergeld. Eltern und Auszubildende sollten sicherstellen, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten. Bei Unklarheiten oder Fragen zur Antragstellung bietet die Familienkasse Beratungsleistungen an, die telefonisch oder persönlich in Anspruch genommen werden können.

How2Live prüft Einträge sorgfältig, haftet jedoch nicht.