Voraussetzungen für den Erstantrag
Ein Erstantrag auf Wohngeld kann gestellt werden, wenn der Antragsteller eine eigene Wohnung gemietet hat und keine anderen vorrangigen Leistungen wie Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAföG erhält. Der Antragsteller muss in Deutschland seinen Hauptwohnsitz haben und die Mietkosten selbst tragen.
Erforderliche Unterlagen
Für den Erstantrag auf Wohngeld müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Mietvertrag und aktuelle Nachweise über die Mietzahlungen
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Ausbildungsnachweis (z. B. Ausbildungsbescheinigung oder Ausbildungsvertrag)
- Meldebescheinigung für den Hauptwohnsitz
Je nach individueller Situation kann die Wohngeldstelle weitere Unterlagen anfordern, beispielsweise Nachweise über Unterhaltszahlungen oder Sozialleistungen.
Formen der Antragstellung
Der Erstantrag kann persönlich, schriftlich oder online bei der zuständigen Wohngeldstelle eingereicht werden. Viele Kommunen bieten mittlerweile digitale Antragsportale an, die eine einfache und schnelle Antragstellung ermöglichen. Eine persönliche Abgabe des Antrags bietet den Vorteil, dass offene Fragen direkt vor Ort geklärt werden können.
Prüfung des Antrags
Nach Eingang des Erstantrags prüft die Wohngeldstelle die Anspruchsvoraussetzungen und die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Falls Unterlagen fehlen, wird der Antragsteller aufgefordert, diese innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen. Eine schnelle Bearbeitung ist nur möglich, wenn der Antrag vollständig ist.
Bearbeitungszeit und Bewilligungsbescheid
Die Bearbeitungszeit für einen Erstantrag beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen. Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Antragsteller einen Bewilligungsbescheid, in dem die Höhe des bewilligten Wohngeldes und der Bewilligungszeitraum angegeben sind. Das Wohngeld wird rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung ausgezahlt.
Gültigkeitsdauer des Bewilligungsbescheids
Der erste Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel zwölf Monate. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss ein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden, wenn der Anspruch auf Wohngeld weiterhin besteht. Der Weiterbewilligungsantrag sollte rechtzeitig vor Ablauf des aktuellen Bescheids eingereicht werden.
Meldung von Änderungen
Während des Wohngeldbezugs ist der Antragsteller verpflichtet, Änderungen in seinen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen der Wohngeldstelle mitzuteilen. Dazu gehören beispielsweise Änderungen im Einkommen, ein Umzug oder der Abschluss der Ausbildung. Eine verspätete Meldung kann dazu führen, dass zu Unrecht gezahltes Wohngeld zurückgefordert wird.
Wichtige Hinweise für den Erstantrag
Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten alle geforderten Unterlagen sorgfältig zusammengestellt und rechtzeitig eingereicht werden. Bei Unsicherheiten bezüglich der Antragstellung oder der erforderlichen Unterlagen kann eine Beratung bei der Wohngeldstelle hilfreich sein. Es wird empfohlen, den Antrag frühzeitig zu stellen, da das Wohngeld nur ab dem Monat der Antragstellung gezahlt wird.