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Fristen

Fristen und Bearbeitungsdauer für die Beantragung von Kindergeld zur Finanzierung der Ausbildung 2025

Kindergeld kann rückwirkend für bis zu sechs Monate beantragt werden. Die Bearbeitungsdauer eines Antrags beträgt in der Regel zwei bis sechs Wochen, abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen und der Auslastung der Familienkasse.

Fristen für die Antragstellung

Eltern und Auszubildende sollten den Antrag auf Kindergeld möglichst frühzeitig stellen, um eine rechtzeitige Auszahlung zu gewährleisten. Ein Antrag kann jederzeit gestellt werden, solange die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Wichtig ist, dass Kindergeld rückwirkend nur für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten ausgezahlt wird. Das bedeutet, dass bei verspäteter Antragstellung maximal sechs Monate vor dem Antragsdatum rückwirkend Kindergeld gewährt werden kann.

Bearbeitungsdauer des Antrags

Die Bearbeitungsdauer eines Antrags auf Kindergeld beträgt in der Regel zwei bis sechs Wochen. Die genaue Dauer hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Vollständigkeit der Unterlagen: Sind alle erforderlichen Nachweise wie Geburtsurkunde, Ausbildungsbescheinigung und Steuer-Identifikationsnummer vollständig und korrekt eingereicht, erfolgt die Bearbeitung zügiger.
  • Auslastung der Familienkasse: Bei hoher Auslastung der zuständigen Familienkasse kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.
  • Art des Antrags: Erstanträge benötigen häufig eine längere Bearbeitungszeit als Folgeanträge, da umfangreichere Prüfungen notwendig sind.

Fristen für Änderungsmitteilungen

Eltern und Auszubildende sind verpflichtet, Änderungen, die den Kindergeldanspruch betreffen, unverzüglich der Familienkasse mitzuteilen. Zu den meldepflichtigen Änderungen gehören:

  • Ein Wechsel der Ausbildungsstelle
  • Eine Unterbrechung oder der Abbruch der Ausbildung
  • Ein Umzug des Auszubildenden, insbesondere in einen eigenen Haushalt

Die Meldung sollte möglichst umgehend erfolgen, um Rückforderungen oder Unterbrechungen in der Auszahlung des Kindergeldes zu vermeiden.

Rückwirkende Antragstellung

Ein rückwirkender Kindergeldantrag ist bis zu sechs Monate möglich. Das bedeutet, dass Eltern und Auszubildende auch dann noch Kindergeld erhalten können, wenn der Antrag verspätet gestellt wurde, jedoch nur für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten vor dem Antragsdatum.

Wichtige Hinweise zu Fristen und Bearbeitungsdauer

Um eine lückenlose Auszahlung des Kindergeldes zu gewährleisten, sollten Eltern und Auszubildende den Antrag rechtzeitig stellen und darauf achten, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden. Bei Unsicherheiten zur Antragstellung und den notwendigen Nachweisen bietet die Familienkasse persönliche Beratung an. Zudem empfiehlt es sich, bei längeren Bearbeitungszeiten regelmäßig den Bearbeitungsstand bei der Familienkasse zu erfragen.

How2Live prüft Einträge sorgfältig, haftet jedoch nicht.