Kindergeld kann in besonderen Situationen während der Ausbildung, etwa bei einer Ausbildung im Ausland, einer Teilzeitausbildung oder bei Auszubildenden mit Behinderung, weiterhin bezogen werden. Zudem sind Rückforderungen von zu viel gezahltem Kindergeld möglich, wenn die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt waren.
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