in 🇩🇪 Deutschland

Besonderheiten

Besondere Situationen für den Bezug von Kindergeld während der Ausbildung 2025

Kindergeld kann in besonderen Situationen während der Ausbildung, etwa bei einer Ausbildung im Ausland, einer Teilzeitausbildung oder bei Auszubildenden mit Behinderung, weiterhin bezogen werden. Zudem sind Rückforderungen von zu viel gezahltem Kindergeld möglich, wenn die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt waren.

Auslandsausbildung

Ein Anspruch auf Kindergeld besteht während einer Ausbildung im Ausland, wenn der Auszubildende oder die Eltern in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Die Ausbildung muss an einer anerkannten Bildungseinrichtung im EU-/EWR-Raum oder der Schweiz stattfinden.

Teilzeitausbildung

Ein Anspruch auf Kindergeld besteht auch während einer Teilzeitausbildung, sofern es sich um eine anerkannte Berufsausbildung handelt und der Auszubildende das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Teilzeitausbildungen werden meist aus persönlichen oder familiären Gründen absolviert.

Behinderung

Ein Anspruch auf Kindergeld für Auszubildende mit Behinderung besteht auch über das 25. Lebensjahr hinaus, wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist und der Auszubildende aufgrund der Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst finanziell zu unterhalten.

Rückforderung

Zu viel gezahltes Kindergeld kann von der Familienkasse zurückgefordert werden, wenn der Anspruch aufgrund von Änderungen wie Ausbildungsabbruch, Unterbrechung oder Wohnsitzwechsel entfallen ist und diese Änderungen nicht rechtzeitig gemeldet wurden.

Kombinationen

Kindergeld kann parallel zu anderen Leistungen wie der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), BAföG und Wohngeld bezogen werden. Es wird bei der Berechnung dieser Leistungen in der Regel nicht als Einkommen angerechnet.

How2Live prüft Einträge sorgfältig, haftet jedoch nicht.