Pflicht zur Schriftform
Wer ein Ausbildungsverhältnis in Deutschland vorzeitig beenden will, muss eine Kündigung in schriftlicher Form vorlegen. Eine mündliche oder digitale Kündigung, beispielsweise per E‑Mail, ist beim Abbruch einer Lehre laut gesetzlicher Regelung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) nicht rechtsgültig. Das bedeutet, die Kündigung muss eigenhändig unterschrieben sein und dem Ausbildungsbetrieb im Original übergeben oder per Post zugestellt werden, um einen Ausbildungsabbruch wirksam einzuleiten.
Rechtliche Grundlagen
Die Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses wird im Gesetz über die Berufsausbildung, insbesondere in § 22 BBiG, geregelt. Demnach können Studenten während der Probezeit jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Nach der Probezeit erlaubt das BBiG nur eine fristlose Kündigung unter Angabe eines wichtigen Grundes oder eine ordentliche Kündigung durch den Auszubildenden mit einer Frist von vier Wochen, wenn er die duale Lehre vollständig aufgeben oder die Fachrichtung wechseln möchte. Ausbildende dürfen nach der Probezeit ausschließlich mit triftigem Grund fristlos das Ausbildungsverhältnis beenden.
Inhaltliche Anforderungen
Für eine wirksame schriftliche Kündigung eines Ausbildungsvertrages sind bestimmte Inhalte erforderlich. Der Briefkopf sollte die eigenen Kontaktdaten sowie die Anschrift des Ausbildungsbetriebs enthalten. Das Schreiben muss klar und unmissverständlich als Kündigung formuliert sein. Der Kündigende, etwa der Auszubildende, muss das genaue Datum benennen, zu dem die Kündigung des dualen Ausbildungsplatzes erfolgen soll. Im Fall einer fristlosen Auflösung ist auch der Grund für den Abbruch der Berufsausbildung anzugeben. Eine ursprünglich geplante neue Berufsausbildung kann der Kündigung beigefügt, muss aber nicht genannt werden. Die eigenhändige Unterschrift bildet das rechtswirksame Element.
Übermittlung und Zugang
Die ordnungsgemäße Zustellung des Kündigungsschreibens ist entscheidend für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens. Studierende, die ein duales Ausbildungsverhältnis verlassen, sollten das Original persönlich abgeben oder per Einwurfeinschreiben versenden, um einen Nachweis über den Eingang in der Ausbildungsstätte zu haben. Das Ausbildungsende ist üblicherweise der Tag, an dem die Kündigung dem Betrieb zugeht. Bei postalischer Zustellung empfiehlt sich die Dokumentation des Einwurfs oder eine Empfangsbestätigung durch den Arbeitgeber, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Kündigungsfristen
Während der Probezeit – meist zwischen einem und vier Monaten – ist eine Kündigung durch Auszubildende oder Arbeitgeber ohne Fristeinhaltung möglich. Nach Ablauf der Probezeit kann der Student den Berufsabschluss jederzeit mit einer Frist von vier Wochen kündigen, wenn er die Umschulung oder die Berufswahl grundsätzlich beendet oder eine andere Fachrichtung in Angriff nehmen will. Bei gravierenden Gründen (wie schweren Pflichtverletzungen oder Straftaten im Rahmen der Lehre) ist für beide Seiten eine fristlose Kündigung vorgeschrieben, die dann unverzüglich nach Kenntnis des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden muss.
Pflichten nach dem Ausbildungsabbruch
Meldet ein Lehrling die schriftliche Beendigung seiner Ausbildung, sollten offene Ausbildungsnachweise oder Arbeitsmittel ordnungsgemäß übergeben und alle ausstehenden Pflichten erfüllt werden. Nach dem sofortigen Aussteigen aus dem dualen Ausbildungsverhältnis müssen auch Behörden, die etwa Bafög oder Kindergeld zahlen, umgehend informiert werden, um rechtliche Nachteile oder Rückforderungen zu verhindern. Das Beratungsangebot der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer hilft bei Unsicherheiten weiter.
Auswirkungen auf Versicherung und Sozialleistungen
Wer die Berufsausbildung durch die förmliche Kündigung abgebrochen hat, muss sich innerhalb von drei Tagen nach Ausbildungsende bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Dies ist zwingend erforderlich, um Lücken in der Renten- oder Krankenversicherung sowie dem Anspruch auf Arbeitslosengeld zu vermeiden. Meldet sich der Auszubildende nicht rechtzeitig, können Nachteile bei den Sozialversicherungen entstehen. Steuerrechtlich muss der Student den Statuswechsel oft auch dem Finanzamt anzeigen.
Muster für ein Kündigungsschreiben
Das Schreiben zur Beendung des Ausbildungsvertrages sollte folgende Angaben enthalten: vollständige Namen und Anschriften von Kündigendem und Ausbildendem, Datum, eindeutige Kündigungserklärung, Angabe der Frist beziehungsweise Begründung bei fristloser Aufhebung, Unterschrift. Ein neutral gehaltener, kurzer Text erfüllt die Voraussetzungen. Auf Wunsch ist ein Grund für die Vertragsauflösung hinzuzufügen, obligatorisch wird dieser nur bei fristloser Kündigung.
Rolle von gesetzlichen Vertretern
Bei minderjährigen Auszubildenden muss die Kündigung zusätzlich von dem gesetzlichen Vertreter, meist den Eltern, unterschrieben werden. Die Einwilligung des Erziehungsberechtigten ist nach deutschem Arbeitsrecht Bedingung für die Wirksamkeit einer Vertragsauflösung Minderjähriger. Der Kündigungsbrief sollte stets lesbar und vollständig sein, um Streitigkeiten beim Abschluss des Ausbildungsverhältnisses zu vermeiden.