Bedeutung der Einkommensnachweise
Die Einkommensnachweise sind entscheidend für die Prüfung des Wohngeldanspruchs. Die Wohngeldstelle ermittelt auf Basis dieser Unterlagen, ob das Einkommen des Antragstellers und seiner Haushaltsmitglieder unterhalb der maßgeblichen Einkommensgrenzen liegt. Ohne vollständige und aktuelle Einkommensnachweise kann kein Wohngeld gewährt werden.
Erforderliche Nachweise für Auszubildende
Auszubildende müssen ihre monatliche Ausbildungsvergütung nachweisen. Dies geschieht in der Regel durch Vorlage der aktuellen Gehaltsabrechnungen. Zusätzlich kann eine Bescheinigung des Ausbildungsbetriebs erforderlich sein, die die Höhe der Vergütung und mögliche Sonderzahlungen bestätigt.
Nachweise für weitere Einkünfte
Falls der Azubi neben der Ausbildung zusätzliche Einkünfte, wie aus einem Minijob oder einer selbstständigen Tätigkeit, erzielt, müssen auch diese Einkünfte nachgewiesen werden. Dazu zählen:
- Lohnabrechnungen aus Nebenjobs
- Steuerbescheide bei selbstständiger Tätigkeit
- Quittungen und Kontoauszüge bei gelegentlichen Einkünften
Sozialleistungen und sonstige Einnahmen
Neben Arbeitseinkommen müssen auch Einnahmen aus Sozialleistungen angegeben und belegt werden. Dazu gehören:
- Kindergeld
- Unterhaltszahlungen
- Arbeitslosengeld I
- Krankengeld
Sozialleistungen wie das Kindergeld werden nicht als Einkommen angerechnet, müssen aber dennoch bei der Antragstellung angegeben werden.
Besondere Regelungen für Haushaltseinkommen
Wenn der Antragsteller mit anderen Haushaltsmitgliedern zusammenlebt, muss das Einkommen aller Haushaltsmitglieder ebenfalls nachgewiesen werden. Dies gilt insbesondere für Ehe- oder Lebenspartner sowie volljährige Kinder, die eigenes Einkommen erzielen.
Zeitraum der Einkommensnachweise
In der Regel müssen Einkommensnachweise für die letzten drei Monate vorgelegt werden. Bei schwankendem Einkommen, beispielsweise aus selbstständiger Tätigkeit, kann die Wohngeldstelle Nachweise über einen längeren Zeitraum verlangen, um ein durchschnittliches Einkommen zu ermitteln.
Nachreichung von Einkommensnachweisen
Wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht alle Einkommensnachweise vorliegen, kann der Antrag trotzdem eingereicht werden. Die fehlenden Unterlagen müssen jedoch innerhalb einer von der Wohngeldstelle gesetzten Frist nachgereicht werden. Ohne vollständige Nachweise wird der Antrag abgelehnt.
Änderungen im Einkommen
Falls sich das Einkommen während des Wohngeldbezugs ändert, beispielsweise durch eine Gehaltserhöhung oder den Verlust eines Nebenjobs, muss dies der Wohngeldstelle unverzüglich gemeldet werden. Änderungen im Einkommen können den Wohngeldanspruch erhöhen, reduzieren oder ganz entfallen lassen.