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Lohnsteuer

Definition der Lohnsteuer 2025

Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer, die direkt vom Arbeitgeber auf das Gehalt oder die Ausbildungsvergütung einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. Sie stellt sicher, dass das Einkommen unmittelbar und ohne Zutun des Arbeitnehmers besteuert wird.

Grundlagen der Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist eine Steuer auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, zu der auch die Ausbildungsvergütung gehört. Sie wird direkt vom Arbeitgeber einbehalten und monatlich an das zuständige Finanzamt abgeführt. Da die Lohnsteuer direkt vom Einkommen abgezogen wird, muss der Arbeitnehmer in der Regel keine separate Einkommensteuervorauszahlung leisten.

Lohnsteuer als Bestandteil der Einkommensteuer

Rechtlich betrachtet ist die Lohnsteuer keine eigenständige Steuerart, sondern eine besondere Form der Erhebung der Einkommensteuer. Sie betrifft nur Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung, zu denen auch die Einkünfte von Auszubildenden gehören. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen und der jeweiligen Steuerklasse des Arbeitnehmers.

Steuerklassen und deren Bedeutung

Die Lohnsteuer wird anhand der Steuerklasse des Arbeitnehmers berechnet. In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen, die je nach Familienstand und weiteren Kriterien zugeteilt werden. Die Steuerklasse beeinflusst, wie viel Lohnsteuer ein Arbeitnehmer zahlen muss:

  • Steuerklasse I: Unverheiratete Arbeitnehmer ohne Kinder
  • Steuerklasse II: Alleinerziehende Arbeitnehmer
  • Steuerklasse III: Verheiratete Arbeitnehmer, deren Ehepartner kein Einkommen erzielt
  • Steuerklasse IV: Verheiratete Arbeitnehmer, deren Ehepartner ebenfalls arbeitet
  • Steuerklasse V: Verheiratete Arbeitnehmer mit einem höheren Einkommen des Ehepartners
  • Steuerklasse VI: Arbeitnehmer mit mehreren Beschäftigungen

Freibeträge und steuerfreie Einkünfte

Bei der Berechnung der Lohnsteuer werden bestimmte Freibeträge berücksichtigt, die das zu versteuernde Einkommen mindern. Dazu gehören:

  • Grundfreibetrag: Er liegt 2025 bei 10.908 € jährlich und sorgt dafür, dass Einkünfte bis zu dieser Höhe steuerfrei bleiben.
  • Werbungskostenpauschale: 1.230 € jährlich
  • Sonderausgabenpauschale: 36 € jährlich

Solange das Jahreseinkommen des Auszubildenden den Grundfreibetrag nicht überschreitet, fällt keine Lohnsteuer an.

Erhebung und Abführung der Lohnsteuer

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Lohnsteuer direkt vom Bruttogehalt oder der Bruttovergütung des Arbeitnehmers einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Der Arbeitnehmer erhält somit das Nettogehalt, das bereits um die Steuerabzüge reduziert wurde. Diese Methode stellt sicher, dass die Steuerlast gleichmäßig auf die einzelnen Monate verteilt wird.

Rolle der Lohnsteuer bei der Steuererklärung

Obwohl die Lohnsteuer bereits vom Arbeitgeber abgeführt wurde, kann der Arbeitnehmer durch die Abgabe einer Steuererklärung zu viel gezahlte Steuern zurückfordern. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn im Laufe des Jahres nicht durchgehend ein Einkommen erzielt wurde (z. B. bei einem Ausbildungsbeginn im Laufe des Jahres) oder hohe abzugsfähige Werbungskosten vorliegen.

Wichtige Hinweise zur Lohnsteuer

Die Lohnsteuer sorgt für eine gleichmäßige und unmittelbare Besteuerung der Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung. Für Auszubildende ist sie meist nur dann relevant, wenn die Ausbildungsvergütung den Grundfreibetrag überschreitet. Auszubildende sollten ihre Lohnabrechnung regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass die korrekte Steuerklasse berücksichtigt wurde und keine zu hohen Abzüge vorgenommen wurden. Im Zweifelsfall bietet die Abgabe einer Steuererklärung die Möglichkeit, zu viel gezahlte Steuern zurückzuerhalten.

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