Grundlage der Einkommensgrenzen
Die Einkommensgrenzen für den Bezug von Wohngeld variieren je nach Größe des Haushalts und der Region, in der der Antragsteller wohnt. Grundsätzlich gilt: Je mehr Personen im Haushalt leben, desto höher ist die zulässige Einkommensgrenze. Für Alleinlebende, wie viele Auszubildende, gelten entsprechend niedrigere Grenzen. Die Wohngeldstelle prüft das gesamte Haushaltseinkommen, um zu entscheiden, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht.
Berücksichtigte Einkünfte
Zu den berücksichtigten Einkünften zählen alle regelmäßigen Einnahmen des Antragstellers. Bei Auszubildenden ist die Ausbildungsvergütung die wichtigste Einkommensquelle. Daneben werden auch Einnahmen aus Nebenjobs, Unterhaltszahlungen der Eltern sowie sonstige Leistungen wie Kindergeld berücksichtigt. Die Wohngeldstelle zieht vom Bruttoeinkommen bestimmte Freibeträge und Abzüge ab, bevor das anrechenbare Einkommen ermittelt wird.
Einkünfte aus der Ausbildung
Die Vergütung, die ein Azubi während der dualen Ausbildung erhält, wird vollständig als Einkommen angerechnet. Allerdings werden davon Abzüge für Sozialversicherungsbeiträge, Steuern und Werbungskosten vorgenommen. Wenn das bereinigte Einkommen nach diesen Abzügen unterhalb der maßgeblichen Einkommensgrenze liegt, kann Wohngeld bewilligt werden.
Abzüge vom Einkommen
Bei der Berechnung des anrechenbaren Einkommens zieht die Wohngeldstelle verschiedene Ausgaben ab, darunter Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, Steuern und bestimmte Freibeträge für Werbungskosten. Für Azubis, die neben ihrer Ausbildung noch einem Minijob nachgehen, werden auch diese Einkünfte nach Abzug der pauschalen Freibeträge berücksichtigt.
Einkommensfreibeträge
Für bestimmte Personengruppen gibt es zusätzliche Freibeträge, die das Einkommen senken und dadurch die Chancen auf Wohngeld erhöhen. Dazu gehören beispielsweise Freibeträge für Alleinerziehende, schwerbehinderte Menschen oder Haushalte mit Kindern. Auszubildende, die mit einem Lebenspartner zusammenleben, können ebenfalls Freibeträge geltend machen, wenn der Partner ein niedriges Einkommen hat.
Regionale Unterschiede bei den Einkommensgrenzen
Die Höhe der Einkommensgrenzen hängt von der regionalen Mietstufe ab, die in Deutschland je nach Stadt und Gemeinde unterschiedlich ist. In Regionen mit hohen Mietkosten gelten entsprechend höhere Einkommensgrenzen. Azubis, die in Großstädten wie München, Hamburg oder Frankfurt eine eigene Wohnung haben, profitieren von höheren zulässigen Einkommen.
Nachweis des Einkommens
Bei der Antragstellung auf Wohngeld müssen Azubis ihr Einkommen nachweisen. Dazu gehören Lohnabrechnungen, Bescheinigungen des Ausbildungsbetriebs sowie Nachweise über zusätzliche Einkünfte wie Kindergeld oder Unterhalt. Die Wohngeldstelle prüft diese Unterlagen und berechnet auf dieser Grundlage das anrechenbare Einkommen.
Keine Anrechnung von einmaligen Einnahmen
Einmalige Einnahmen, wie etwa Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld, werden bei der Wohngeldberechnung in der Regel nicht berücksichtigt, solange sie nicht regelmäßig anfallen. Dies kann dazu führen, dass Azubis trotz solcher Sonderzahlungen Wohngeld erhalten, wenn ihr monatliches Durchschnittseinkommen unterhalb der festgelegten Grenze liegt.