Notwendigkeit des Folgeantrags
Ein bewilligter BAB-Antrag gilt in der Regel für zwölf Monate. Nach Ablauf dieses Zeitraums endet der Anspruch automatisch. Um weiterhin Berufsausbildungsbeihilfe zu erhalten, muss ein Folgeantrag gestellt werden. Dieser Antrag dient dazu, die Voraussetzungen für die weitere Förderung zu prüfen und die BAB-Leistung fortzusetzen.
Frist für die Antragstellung
Der Folgeantrag sollte spätestens zwei Monate vor Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraums gestellt werden. Dadurch hat die Agentur für Arbeit genügend Zeit, den Antrag zu bearbeiten, sodass es zu keiner Unterbrechung der Zahlung kommt. Wird der Antrag verspätet gestellt, beginnt die neue Förderung erst ab dem Monat der Antragstellung.
Erforderliche Unterlagen
Für den Folgeantrag sind erneut aktuelle Nachweise erforderlich, darunter:
- Nachweis der Ausbildungsstelle (z. B. Verlängerung des Ausbildungsvertrags, falls notwendig)
- Aktuelle Einkommensnachweise der Eltern oder des Ehepartners
- Nachweis über die Ausbildungsvergütung
- Mietvertrag oder Nachweise über Mietzahlungen, falls sich die Wohnsituation geändert hat
Die Unterlagen sollten vollständig eingereicht werden, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.
Bearbeitungszeit des Folgeantrags
Die Bearbeitungszeit eines Folgeantrags beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen. Falls Unterlagen fehlen, kann sich die Bearbeitungszeit verlängern, da die Agentur für Arbeit Nachforderungen stellt. Um eine rechtzeitige Auszahlung sicherzustellen, ist eine frühzeitige Antragstellung wichtig.
Änderungen im Folgeantrag
Im Folgeantrag müssen alle Änderungen angegeben werden, die seit dem letzten Bewilligungszeitraum eingetreten sind. Dazu gehören:
- Änderungen im Einkommen des Auszubildenden oder der Eltern
- Änderungen der Wohnsituation (z. B. Umzug in eine andere Wohnung)
- Änderungen im Ausbildungsverhältnis (z. B. Verlängerung der Ausbildungsdauer)
Bewilligungsbescheid und Weiterzahlung
Nach Prüfung des Folgeantrags stellt die Agentur für Arbeit einen neuen Bewilligungsbescheid aus. Die Weiterzahlung der Berufsausbildungsbeihilfe erfolgt ab dem Monat der Antragstellung für einen weiteren Zeitraum von in der Regel zwölf Monaten.
Wichtige Hinweise
Um eine Unterbrechung der BAB-Leistung zu vermeiden, sollte der Folgeantrag rechtzeitig und vollständig gestellt werden. Bei Unsicherheiten über die erforderlichen Unterlagen bietet die Agentur für Arbeit Beratungen an. Änderungen, die während des neuen Bewilligungszeitraums eintreten, mü