Rechtlicher Anspruch auf ein Zeugnis
Studenten, die ihre Berufsausbildung in Deutschland vorzeitig beenden, haben unabhängig vom Beendigungsgrund einen gesetzlichen Anspruch auf die Ausstellung eines sogenannten Abgangszeugnisses. Die rechtliche Grundlage bildet § 16 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Auch beim Unmittelbaren Ende der Ausbildung, wie einem Ausbildungsabbruch, muss das Unternehmen dem Auszubildenden dieses Dokument ausstellen.
Pflichtangaben im Abgangszeugnis
Das Abgangszeugnis muss mindestens die Art, Dauer und die vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der verkürzten betrieblichen Ausbildung aufführen. Beim vorzeitigen Beenden der betrieblichen Lehre müssen alle bisher vermittelten Ausbildungsinhalte möglichst genau und zutreffend bescheinigt werden. Eine Bewertung des Verhaltens oder Informationen über die Ursache des sofortigen Endes der Ausbildung dürfen nur auf expliziten Wunsch des Auszubildenden aufgenommen werden.
Inhalte des Zeugnisses im Detail
Ein Abgangszeugnis nach Ausbildungsabbruch beinhaltet die genaue Berufsbezeichnung, den Zeitraum der absolvierten Ausbildungsphasen, die Beschreibung der tatsächlich ausgeführten Tätigkeiten und den Stand der Kenntnisse des Auszubildenden. Bei Ausbildungsunterbrechung enthält das Dokument ebenfalls Angaben über erworbene Zusatzqualifikationen, absolvierte Ausbildungsabschnitte sowie über besondere Projekte oder Tätigkeiten. Bei vorzeitiger Beendigung der Ausbildung sind Bewertungen zu Verhalten und Leistung im Zeugnis freiwillig und dürfen nur auf Wunsch des Studenten hinzugefügt werden.
Optionale Ergänzungen
Neben den Pflichtbestandteilen können im Abgangszeugnis auf Wunsch weitere individuelle Angaben, wie Bewertungen der Arbeitsqualität oder Angaben zu Sozialkompetenzen, aufgenommen werden. Beim frühzeitigen Ende eines Ausbildungsverhältnisses ist dies in der Regel nur auf Antrag möglich und sollte vom ehemaligen Auszubildenden klar eingefordert werden. Die Ausbildungsstelle sollte dabei die Neutralität des Zeugnisses stets beachten.
Formulierungen zum Beendigungsgrund
Der Grund für den Ausbildungsabbruch muss im Zeugnis nicht aufgeführt werden. Falls der Student dies ausdrücklich wünscht, kann eine neutrale Formulierung wie “Das Ausbildungsverhältnis endete am TT.MM.JJJJ” oder “auf eigenen Wunsch beendet” aufgenommen werden. Angaben über die Art des Abbruchs oder negative Formulierungen sind nach einvernehmlicher Beendigung rechtlich nicht zulässig, um die Chancen für einen nahtlosen Übergang in weitere Ausbildungsschritte oder den sofortigen Berufseinstieg nicht zu beeinträchtigen.
Empfohlene Beilagen und Bescheinigungen
Ergänzend zum klassischen Abgangszeugnis können Bescheinigungen über bereits erfolgreich abgelegte Zwischenprüfungen, Zusatzqualifikationen oder externe Kurse überreicht werden. Bei Ausbildungsabbruch sollte sich der Student diese Nachweise aushändigen lassen, um im direkten Anschluss an die aktuelle Ausbildung eine bessere Bewerbungsgrundlage für eine zukünftige Ausbildung oder bei einem unmittelbaren Einstieg ins Berufsleben zu besitzen.
Bedeutung für zukünftige Bewerbungen
Ein fachlich formulierter Nachweis über absolvierte Ausbildungsinhalte erhöht die Chancen auf einen schnellen Anschluss in eine andere Berufsausbildung oder einen sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt. Arbeitgeber schätzen transparente, qualifizierte Dokumentationen von Kenntnissen und Fähigkeiten, selbst wenn eine Ausbildung nicht regulär abgeschlossen wurde. Deshalb sollten Studenten darauf achten, beim vorzeitigen Ausbildungsabbruch ein vollständiges, korrektes Zeugnis zu erhalten.
Abgrenzung zum Abschlusszeugnis
Das Abgangszeugnis unterscheidet sich vom klassischen Abschlusszeugnis nach regulärem Ausbildungsende dadurch, dass keine Abschluss- oder Prüfungsleistungen enthalten sind. Im Falle eines Ausbildungsabbruchs enthält das Zeugnis stattdessen detaillierte Angaben über absolvierte Zeiträume, vermittelte Kompetenzen, Tätigkeiten und erworbene Fähigkeiten.
Anforderungen an die Ausstellung
Das Zeugnis muss zeitnah, spätestens bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses, und in schriftlicher Form ausgehändigt werden. Bei Ausbildungsabbruch in Deutschland hat der Student Anspruch auf eine unterschriebene, offizielle Version, oft auf Firmenbriefpapier. Die Ausstellung ist gebührenfrei.
Anlaufstellen bei Problemen
Sollte es beim vorzeitigen Austritt aus der Ausbildung Schwierigkeiten bei der Ausstellung oder beim Inhalt des Zeugnisses geben, können die zuständige IHK, HWK oder andere zuständige Stellen konsultiert werden. Berufsberatungsstellen und Industrie- und Handelskammer bieten Unterstützung, etwa um die Erteilung eines neutralen, rechtssicheren Abgangszeugnisses zu erzwingen.
Typische Fehlerquellen
Beim Erstellen eines Zeugnisses nach einer abgebrochenen Ausbildung treten Fehler auf, wie z.B. negative oder wertende Aussagen, falsche Zeiträume oder fehlende Bescheinigungen. Rechtssichere und sachliche Formulierungen ohne Hinweise auf Gründe für das abrupte Ende der Ausbildung sind besonders wichtig, damit das Zeugnis nicht zu einer Beeinträchtigung weiterer beruflicher Entwicklungen führt.
Digitale und beglaubigte Kopien
Im Bewerbungsprozess nach einem Ausbildungsabbruch können digitale Kopien und auf Wunsch beglaubigte Ausfertigungen des Zeugnisses angefordert werden. Diese sind bei Bewerbungen um eine neue Lehrstelle oder den direkten Arbeitsmarkteinstieg grundsätzlich von Vorteil, da transparente Dokumentationen in Deutschland besonders im Personalwesen einen hohen Stellenwert besitzen.