Werbungskosten absetzen
Werbungskosten sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit entstehen. Auszubildende können entweder die Werbungskostenpauschale von 1.230 € ansetzen oder höhere tatsächliche Kosten geltend machen. Zu den wichtigsten absetzbaren Werbungskosten zählen:
- Fahrtkosten: Für Fahrten zur Ausbildungsstätte oder Berufsschule können 0,30 € pro Kilometer einfache Strecke geltend gemacht werden. Ab dem 21. Kilometer beträgt die Pauschale 0,38 € pro Kilometer.
- Arbeitsmittel: Kosten für Fachliteratur, Schreibmaterialien, Arbeitskleidung oder ein Laptop, der für die Ausbildung benötigt wird, sind absetzbar.
- Fortbildungskosten: Gebühren für Lehrgänge, Seminare oder Prüfungen, die im Zusammenhang mit der Ausbildung stehen, können ebenfalls als Werbungskosten abgesetzt werden.
- Auswärtige Übernachtungen: Falls der Auszubildende an einem auswärtigen Lehrgang teilnehmen muss, können die Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen angegeben werden.
Sonderausgaben absetzen
Sonderausgaben sind bestimmte private Ausgaben, die in der Steuererklärung angegeben werden können, um das zu versteuernde Einkommen zu mindern. Auszubildende können folgende Sonderausgaben absetzen:
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung: Diese werden automatisch auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen und können vollständig abgesetzt werden.
- Beiträge zur Haftpflichtversicherung: Beiträge zu privaten Haftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherungen können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
- Kirchensteuer: Falls der Auszubildende Kirchensteuer zahlt, kann diese ebenfalls als Sonderausgabe abgesetzt werden.
- Spenden und Mitgliedsbeiträge: Spenden an gemeinnützige Organisationen sowie Mitgliedsbeiträge zu bestimmten Vereinen sind abzugsfähig. Hierfür ist ein entsprechender Spendenbeleg erforderlich.
Voraussetzungen für den Abzug
Damit Werbungskosten und Sonderausgaben anerkannt werden, müssen diese nachweisbar sein. Es ist daher ratsam, alle Belege, Quittungen und Rechnungen sorgfältig aufzubewahren. Bei der Online-Abgabe über ELSTER müssen die Belege in der Regel nicht eingereicht werden, können jedoch bei Rückfragen des Finanzamts angefordert werden.
Beispielrechnung: Werbungskosten und Sonderausgaben
Ein Auszubildender legt täglich eine einfache Strecke von 20 Kilometern zur Ausbildungsstätte zurück. Zudem hat er 300 € für Fachliteratur und 150 € für Arbeitskleidung ausgegeben. Seine Werbungskosten berechnen sich wie folgt:
- Fahrtkosten: 20 km × 0,30 € × 220 Arbeitstage = 1.320 €
- Fachliteratur: 300 €
- Arbeitskleidung: 150 €
- Gesamte Werbungskosten: 1.320 € + 300 € + 150 € = 1.770 €
Da die tatsächlichen Werbungskosten die Pauschale von 1.230 € übersteigen, lohnt es sich für den Auszubildenden, die tatsächlichen Kosten in der Steuererklärung anzugeben.
Wichtige Hinweise
Werbungskosten und Sonderausgaben helfen dabei, das zu versteuernde Einkommen zu senken und somit die Steuerlast zu reduzieren. Es ist ratsam, alle potenziell absetzbaren Kosten zu prüfen und entsprechende Belege aufzubewahren. Falls Unsicherheiten bestehen, können Lohnsteuerhilfevereine oder das Finanzamt beratend zur Seite stehen.