Bedeutung der Freibeträge für weitere Kinder
Beim Bafög wird das Einkommen der Eltern nur teilweise angerechnet, um sicherzustellen, dass ihnen genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um andere unterhaltsberechtigte Kinder zu versorgen. Der Freibetrag für weitere Kinder dient dazu, die Belastung der Eltern zu verringern und die Versorgung aller Kinder zu gewährleisten. Er wird unabhängig von der Anzahl der Kinder gewährt und erhöht sich entsprechend bei mehreren unterhaltsberechtigten Kindern.
Höhe des Freibetrags
Der Freibetrag für jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind beträgt aktuell 605 Euro monatlich. Dieser Betrag wird zusätzlich zu den Grundfreibeträgen der Eltern gewährt. Unterhaltsberechtigte Kinder sind dabei in der Regel Geschwister des Antragstellers, die sich noch in der Ausbildung befinden oder anderweitig finanziell auf die Eltern angewiesen sind.
Definition von unterhaltsberechtigten Kindern
Als unterhaltsberechtigt gelten Kinder, die sich in der Ausbildung befinden und noch keinen eigenen festen Lebensunterhalt verdienen. Dazu zählen:
- Geschwister des Antragstellers, die eine Schule besuchen.
- Geschwister, die eine Berufsausbildung absolvieren und kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen.
- Geschwister, die ein Studium aufnehmen und selbst kein Bafög beziehen.
- Geschwister unter 18 Jahren, unabhängig davon, ob sie eine Ausbildung absolvieren.
Anrechnung des Einkommens bei weiteren Kindern
Der Freibetrag für weitere Kinder wird bei der Berechnung des anrechenbaren Einkommens der Eltern abgezogen. Nur das Einkommen, das über die Summe der Grundfreibeträge und der Freibeträge für weitere Kinder hinausgeht, wird bei der Bafög-Berechnung berücksichtigt. Dadurch verringert sich der Betrag, der auf die Förderung des Antragstellers angerechnet wird, was zu einer höheren Bafög-Leistung führen kann.
Nachweis der Unterhaltsberechtigung
Die Eltern müssen für jedes unterhaltsberechtigte Kind entsprechende Nachweise erbringen, um den Freibetrag geltend zu machen. Dazu gehören:
- Schulbescheinigungen oder Ausbildungsnachweise der Geschwister.
- Immatrikulationsbescheinigungen bei studierenden Geschwistern.
- Nachweise über das geringe Einkommen der Geschwister, falls sie eine Berufsausbildung absolvieren und eigenes Einkommen erzielen.
- Geburtsurkunden zur Bestätigung des Alters der unterhaltsberechtigten Kinder.
Besondere Regelungen bei Alleinerziehenden
Für alleinerziehende Elternteile, die mehrere Kinder versorgen, gelten die gleichen Freibeträge. Der Freibetrag von 605 Euro wird auch hier pro unterhaltsberechtigtem Kind zusätzlich zum Grundfreibetrag des Elternteils gewährt. Dadurch wird sichergestellt, dass der alleinerziehende Elternteil finanziell entlastet wird und genügend Mittel für die Versorgung aller Kinder verbleiben.
Auswirkung der Freibeträge auf die Förderung
Die Freibeträge für weitere Kinder reduzieren das anrechenbare Einkommen der Eltern und erhöhen damit den Bafög-Bedarf des Antragstellers. Je mehr unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden sind, desto geringer fällt das anrechenbare Einkommen aus. Dies kann dazu führen, dass der Antragsteller eine höhere Bafög-Leistung erhält, insbesondere wenn die Eltern mehrere Kinder haben, die sich gleichzeitig in der Ausbildung befinden.
Besonderheiten bei Pflegekindern
Auch Pflegekinder können unter bestimmten Voraussetzungen als unterhaltsberechtigte Kinder anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass die Pflegeeltern für den Unterhalt des Pflegekindes aufkommen und dieses dauerhaft in ihrem Haushalt lebt. Der Freibetrag von 605 Euro wird in solchen Fällen ebenfalls gewährt, sofern die Unterhaltsverpflichtung nachgewiesen wird.