Bedeutung des Freibetrags für Ehepartner der Eltern
Der Freibetrag für Ehepartner der Eltern dient dazu, das Einkommen des Ehepartners, der nicht der leibliche Elternteil des Antragstellers ist, teilweise vor der Anrechnung auf den Bafög-Bedarf zu schützen. Ziel dieser Regelung ist es, sicherzustellen, dass auch der Ehepartner des Elternteils über ausreichende finanzielle Mittel für den eigenen Lebensunterhalt verfügt.
Höhe des Freibetrags
Der monatliche Freibetrag für den Ehepartner des Elternteils beträgt aktuell 1.605 Euro. Dieser Betrag wird zusätzlich zu den Grundfreibeträgen des jeweiligen Elternteils berücksichtigt. Einkommen, das unterhalb dieser Grenze liegt, wird bei der Berechnung des anrechenbaren Einkommens nicht berücksichtigt. Überschreitet das Einkommen des Ehepartners den Freibetrag, wird nur das übersteigende Einkommen bei der Bafög-Berechnung angerechnet.
Voraussetzungen für die Gewährung des Freibetrags
Der Freibetrag wird nur gewährt, wenn der Elternteil, der das Einkommen erzielt, verheiratet ist und der Ehepartner des Elternteils nicht der leibliche Elternteil des Antragstellers ist. Leben die Eltern des Antragstellers zusammen und sind beide leibliche Eltern, wird kein zusätzlicher Freibetrag für den Ehepartner gewährt, da beide Elternteile bereits eigene Grundfreibeträge haben.
Anrechnung des Einkommens oberhalb des Freibetrags
Nur das Einkommen des Ehepartners, das den Freibetrag von 1.605 Euro überschreitet, wird auf den Bafög-Bedarf angerechnet. Dieses Einkommen wird zu dem anrechenbaren Einkommen des Elternteils hinzugezählt und fließt in die Berechnung der Förderhöhe des Antragstellers ein.
Besondere Regelungen bei getrennt lebenden Eltern
Falls die Eltern getrennt leben und der Elternteil, bei dem der Antragsteller nicht lebt, erneut verheiratet ist, wird der Freibetrag für den neuen Ehepartner gewährt. Voraussetzung ist, dass der leibliche Elternteil unterhaltspflichtig gegenüber dem Antragsteller ist und ein Einkommen erzielt, das bei der Bafög-Berechnung berücksichtigt wird.
Nachweise zur Gewährung des Freibetrags
Um den Freibetrag für den Ehepartner des Elternteils geltend zu machen, müssen folgende Nachweise erbracht werden:
- Heiratsurkunde oder Nachweis der Ehe zwischen dem Elternteil und dem Ehepartner.
- Nachweise über das Einkommen des Ehepartners (z. B. Steuerbescheide oder Gehaltsabrechnungen).
- Meldebescheinigung, aus der hervorgeht, dass der Elternteil und der Ehepartner zusammenleben.
Auswirkung des Freibetrags auf die Förderung
Der Freibetrag für Ehepartner der Eltern reduziert das anrechenbare Einkommen des Elternteils und kann dadurch zu einer höheren Bafög-Förderung führen. Diese Regelung entlastet vor allem Familien, bei denen ein Elternteil erneut verheiratet ist und der Ehepartner ein eigenes Einkommen erzielt. Durch die Anrechnung nur des übersteigenden Einkommens wird vermieden, dass das Einkommen des neuen Ehepartners die Förderung des Antragstellers unverhältnismäßig mindert.