Grundlage der Vermögensanrechnung
Beim Bafög wird das Vermögen des Antragstellers auf die Förderung angerechnet, wenn es die anrechnungsfreien Freibeträge überschreitet. Zu den Vermögensarten, die bei der Anrechnung berücksichtigt werden, zählen Bankguthaben, Immobilien, Wertpapiere und andere Vermögenswerte. Ziel der Anrechnung ist es, festzustellen, inwieweit der Antragsteller selbst in der Lage ist, seine Ausbildung finanziell zu unterstützen.
Anrechnung von Bankguthaben
Bankguthaben in Form von Girokonten, Sparbüchern oder Festgeldanlagen wird vollständig als Vermögen berücksichtigt. Dabei ist der Kontostand am Tag der Antragstellung maßgeblich. Guthaben auf verschiedenen Konten wird addiert, und der Betrag, der die Vermögensfreibeträge übersteigt, wird anteilig auf den Bewilligungszeitraum angerechnet.
Anrechnung von Immobilien
Immobilienvermögen wird ebenfalls bei der Bafög-Berechnung berücksichtigt. Dabei wird zwischen selbstgenutzten und vermieteten Immobilien unterschieden:
- Selbstgenutzte Immobilie: Eine Immobilie, in der der Antragsteller selbst wohnt, bleibt in der Regel anrechnungsfrei, da sie als notwendiger Lebensraum gilt.
- Vermietete Immobilie: Der Wert einer vermieteten Immobilie wird angerechnet, wobei eventuelle Verbindlichkeiten wie Hypotheken abgezogen werden. Zur Ermittlung des Vermögenswerts wird der Verkehrswert der Immobilie herangezogen.
Erträge aus der Vermietung werden zusätzlich als Einkommen betrachtet und separat angerechnet.
Anrechnung von Wertpapieren
Wertpapiere wie Aktien, Anleihen, Fonds und ETFs werden ebenfalls als Vermögen angerechnet. Der Wert der Wertpapiere wird anhand des Kurswerts am Tag der Antragstellung ermittelt. Auch hier gilt, dass nur der Betrag, der die anrechnungsfreien Freibeträge überschreitet, in die Berechnung der Bafög-Förderung einfließt. Dividenden und Zinsen aus Wertpapieren werden zusätzlich als Einkommen angerechnet.
Anrechnung weiterer Vermögenswerte
Neben Bankguthaben, Immobilien und Wertpapieren können auch andere Vermögenswerte wie Bausparverträge, Lebensversicherungen und Unternehmensbeteiligungen berücksichtigt werden. Entscheidend ist, dass diese Vermögenswerte am Tag der Antragstellung vorhanden sind und ihren Wert durch entsprechende Nachweise belegen lassen.
Vermögensnachweise
Der Antragsteller ist verpflichtet, alle relevanten Vermögenswerte vollständig anzugeben und durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Zu den erforderlichen Nachweisen gehören:
- Kontoauszüge und Sparbücher für Bankguthaben.
- Grundbuchauszüge und Wertgutachten für Immobilien.
- Depotübersichten und Kursnachweise für Wertpapiere.
Berechnung des anrechenbaren Vermögens
Das anrechenbare Vermögen wird berechnet, indem der Gesamtwert aller Vermögensarten ermittelt und die anrechnungsfreien Freibeträge abgezogen werden. Der verbleibende Betrag wird auf den Bewilligungszeitraum aufgeteilt und reduziert die monatliche Bafög-Förderung entsprechend. Die Anrechnung erfolgt anteilig, um sicherzustellen, dass Antragsteller nicht sofort ihr gesamtes Vermögen aufbrauchen müssen.
Besondere Regelungen bei Schulden
Bestehen Verbindlichkeiten wie Kredite oder Darlehen, die direkt mit dem Vermögen zusammenhängen, können diese vom Vermögenswert abgezogen werden. Ein Beispiel hierfür ist ein Immobilienkredit, der bei der Anrechnung des Immobilienvermögens berücksichtigt wird. Konsumkredite oder andere Schulden, die nicht mit den Vermögenswerten im Zusammenhang stehen, werden hingegen nicht angerechnet.