Höhe des Freibetrags
Beim Bafög wird das Einkommen des Antragstellers auf die Förderhöhe angerechnet, sofern es den festgelegten Freibetrag übersteigt. Der monatliche Freibetrag für eigenes Einkommen beträgt aktuell 520 Euro. Das bedeutet, dass Einkommen bis zu dieser Grenze nicht auf die Bafög-Förderung angerechnet wird. Dieser Freibetrag gilt unabhängig davon, ob das Einkommen aus einer abhängigen Beschäftigung, selbstständiger Tätigkeit oder anderen Einkommensarten stammt.
Anrechnung des Einkommens oberhalb des Freibetrags
Nur das Einkommen, das den monatlichen Freibetrag von 520 Euro überschreitet, wird bei der Berechnung der Bafög-Förderung angerechnet. Der übersteigende Betrag wird anteilig auf den Bewilligungszeitraum verteilt und reduziert die monatliche Bafög-Leistung entsprechend. Ziel dieser Regelung ist es, sicherzustellen, dass Antragsteller, die neben der Ausbildung arbeiten, nicht unverhältnismäßig benachteiligt werden.
Besondere Freibeträge bei Unterhaltspflichten
Falls der Antragsteller unterhaltspflichtig gegenüber einem Ehepartner oder eigenen Kindern ist, erhöht sich der Freibetrag entsprechend. Für jeden unterhaltsberechtigten Ehepartner oder jedes unterhaltsberechtigte Kind wird ein zusätzlicher Freibetrag von 570 Euro monatlich gewährt. Dadurch bleibt ein größerer Teil des Einkommens anrechnungsfrei, was die finanzielle Situation des Antragstellers entlastet.
Einkommen aus Minijobs
Einnahmen aus Minijobs, bei denen das monatliche Einkommen 520 Euro nicht übersteigt, bleiben vollständig anrechnungsfrei, da sie innerhalb des Freibetrags liegen. Dies macht Minijobs zu einer attraktiven Möglichkeit für Bafög-Empfänger, ihre finanzielle Situation zu verbessern, ohne dass die Förderhöhe beeinträchtigt wird.
Besonderheiten bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit
Auch Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit werden berücksichtigt. Dabei wird das Nettoeinkommen herangezogen, das nach Abzug von Betriebsausgaben verbleibt. Liegt das Nettoeinkommen über dem Freibetrag, wird nur der übersteigende Betrag auf die Förderung angerechnet. Selbstständige Antragsteller müssen zur Feststellung des Einkommens entsprechende Nachweise wie Steuerbescheide oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen einreichen.
Nachweise für das Einkommen
Damit der Freibetrag korrekt angewendet werden kann, ist der Antragsteller verpflichtet, alle Einkünfte vollständig anzugeben und durch geeignete Nachweise zu belegen. Zu den erforderlichen Nachweisen gehören:
- Gehaltsabrechnungen bei abhängiger Beschäftigung.
- Steuerbescheide und Gewinnermittlungen bei selbstständiger Tätigkeit.
- Bescheinigungen über andere Einkünfte, wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge.
Auswirkung auf die Förderung
Durch den Freibetrag für eigenes Einkommen wird sichergestellt, dass Antragsteller, die während der Ausbildung arbeiten, einen Teil ihres Einkommens behalten können, ohne dass ihre Förderung gekürzt wird. Nur der Teil des Einkommens, der den Freibetrag übersteigt, wird auf die Bafög-Leistung angerechnet, wodurch die finanzielle Belastung minimiert wird.