Wohngeld in einer Wohngemeinschaft
Auszubildende, die in einer Wohngemeinschaft (WG) wohnen, können Wohngeld beantragen, wenn sie als Hauptmieter oder Untermieter im Mietvertrag eingetragen sind. Voraussetzung ist, dass sie ihren Mietanteil selbst tragen und keine andere staatliche Förderung wie BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten.
Nachweis des Mietanteils
Zur Beantragung des Wohngeldes in einer WG muss der individuelle Mietanteil nachgewiesen werden. Dieser Nachweis erfolgt entweder durch einen separaten Mietvertrag für das jeweilige Zimmer oder durch eine schriftliche Vereinbarung mit dem Hauptmieter oder Vermieter. Wichtig ist, dass der Mietanteil klar definiert ist, um die Höhe des Wohngeldes korrekt berechnen zu können.
Hauptmieter und Untermieter
In einer Wohngemeinschaft können sowohl Hauptmieter als auch Untermieter Wohngeld beantragen. Hauptmieter beantragen das Wohngeld auf Basis des gesamten Mietvertrags, während Untermieter ihren Mietanteil anhand des Untermietvertrags nachweisen. Entscheidend ist, dass der Antragsteller als eigenständiger Mieter auftritt und regelmäßig Mietzahlungen leistet.
Gemeinsame Haushaltsführung
In Wohngemeinschaften wird in der Regel keine gemeinsame Haushaltsführung unterstellt, sodass jeder Bewohner seinen eigenen Wohngeldantrag stellen kann. Das Einkommen der Mitbewohner wird dabei nicht berücksichtigt, solange keine Bedarfsgemeinschaft besteht, etwa bei Lebenspartnern.
Relevanz der Mietstufe
Die Höhe des Wohngeldes wird auch in Wohngemeinschaften anhand der regionalen Mietstufe berechnet. Dabei wird nur der individuelle Mietanteil berücksichtigt. Es ist wichtig, dass die Miete im Rahmen der örtlichen Mietstufe liegt, um förderfähig zu sein.
Wohngeld bei wechselnden Mitbewohnern
Da Wohngemeinschaften oft wechselnde Mitbewohner haben, bleibt der Wohngeldanspruch bestehen, solange der Antragsteller weiterhin Mieter der Wohnung bleibt und die Voraussetzungen erfüllt. Änderungen in der Zusammensetzung der WG müssen nicht gemeldet werden, sofern sie keinen Einfluss auf den Mietanteil des Antragstellers haben.
Kein Wohngeld bei kostenfreiem Wohnen
Azubis, die in einer WG kostenfrei wohnen, beispielsweise als Gast bei Freunden, haben keinen Anspruch auf Wohngeld. Voraussetzung für den Bezug ist, dass tatsächliche Mietkosten anfallen, die nachweislich gezahlt werden.