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Wohngeld wird nur gewährt, wenn das Einkommen des Antragstellers bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Dabei werden Einkünfte aus der Ausbildung und weitere Einnahmen zur Berechnung herangezogen.
Nebeneinkünfte aus Nebenjobs, Minijobs oder selbstständiger Tätigkeit werden bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt und können die Höhe des Zuschusses beeinflussen.
Beim Wohngeldbezug wird das Einkommen aller Haushaltsmitglieder berücksichtigt, die gemeinsam in der Wohnung leben, um das Gesamteinkommen zur Anspruchsberechnung zu ermitteln.
Ein gleichzeitiger Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Wohngeld ist grundsätzlich ausgeschlossen, da BAB bereits Wohnkosten abdeckt und als vorrangige Leistung gilt.
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