Definition der Berufsausbildungsbeihilfe
Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine staatliche Leistung, die von der Agentur für Arbeit bereitgestellt wird. Sie richtet sich an Auszubildende, die sich in einer anerkannten dualen Ausbildung befinden und deren eigenes Einkommen sowie das Einkommen der Eltern oder des Ehepartners nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt während der Ausbildung zu sichern. BAB dient dazu, finanzielle Engpässe zu vermeiden und eine erfolgreiche Berufsausbildung zu ermöglichen.
Zweck der Berufsausbildungsbeihilfe
Der Hauptzweck der Berufsausbildungsbeihilfe ist die Förderung der beruflichen Ausbildung junger Menschen, die aufgrund ihrer finanziellen Situation Unterstützung benötigen. Die Leistung soll es Auszubildenden ermöglichen, auch dann eine Ausbildung zu absolvieren, wenn sie von ihrem Elternhaus weit entfernt wohnen oder die Ausbildungsvergütung allein nicht ausreicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken.
Förderziel
BAB trägt dazu bei, soziale Ungleichheiten zu verringern, indem es Auszubildenden unabhängig von der finanziellen Lage ihrer Familien den Zugang zu einer Berufsausbildung erleichtert. Durch die finanzielle Unterstützung soll verhindert werden, dass Auszubildende ihre Ausbildung aus finanziellen Gründen abbrechen müssen.
Zielgruppe der Berufsausbildungsbeihilfe
Die Berufsausbildungsbeihilfe richtet sich an:
- Auszubildende in einer anerkannten dualen Ausbildung
- Teilnehmer an berufsvorbereitenden Maßnahmen
- Auszubildende, deren Ausbildungsbetrieb weit vom Elternhaus entfernt liegt und die daher eine eigene Wohnung benötigen
BAB ist nicht für schulische Ausbildungen oder ein Studium vorgesehen.
Leistungsumfang
Die Höhe der BAB-Leistung wird individuell berechnet und orientiert sich am Bedarf des Auszubildenden. Zu den förderfähigen Kosten zählen:
- Miete und Nebenkosten
- Verpflegung und Lebenshaltungskosten
- Fahrkosten zum Ausbildungsbetrieb und zur Berufsschule
- Kosten für Arbeitskleidung
Der genaue Bedarf wird auf Basis der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers ermittelt.
Rückzahlungsfreiheit
Die Berufsausbildungsbeihilfe wird als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Dies unterscheidet sie von anderen Ausbildungsförderungen wie dem BAföG, bei dem ein Teil der Leistung als Darlehen gewährt wird.
Bedeutung für die Ausbildungsfinanzierung
BAB stellt eine wichtige Ergänzung zur Ausbildungsvergütung dar und ermöglicht es vielen Auszubildenden, trotz geringer finanzieller Mittel eine Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Die Unterstützung hilft insbesondere Azubis, die während der Ausbildung eine eigene Wohnung finanzieren müssen oder deren Eltern finanziell nicht in der Lage sind, sie ausreichend zu unterstützen.