Zielgruppen
Die Zielgruppen der drei Unterstützungsleistungen unterscheiden sich grundlegend:
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): Auszubildende in einer anerkannten dualen Ausbildung, die außerhalb des Elternhauses wohnen oder deren Einkommen nicht ausreicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken.
- BAföG: Schüler und Studenten, die eine schulische Ausbildung oder ein Studium absolvieren. Es richtet sich an junge Menschen, deren Eltern das Studium oder die Ausbildung nicht vollständig finanzieren können.
- Wohngeld: Einkommensschwache Haushalte, die Mieter einer Wohnung oder Eigentümer eines selbst genutzten Hauses sind. Wohngeld kann auch von Azubis beantragt werden, wenn sie keinen Anspruch auf BAB oder BAföG haben.
Anspruchsvoraussetzungen
Die Anspruchsvoraussetzungen unterscheiden sich wie folgt:
- BAB: Voraussetzung ist eine duale Ausbildung mit einem anerkannten Ausbildungsvertrag. Das Einkommen des Auszubildenden sowie das der Eltern wird bei der Berechnung berücksichtigt. Ein Anspruch besteht in der Regel nur, wenn der Azubi nicht bei den Eltern wohnt oder das Elternhaus zu weit vom Ausbildungsbetrieb entfernt ist.
- BAföG: Anspruch auf BAföG haben Schüler und Studenten, deren eigenes Einkommen sowie das ihrer Eltern unterhalb bestimmter Grenzen liegt. Die Ausbildungsstätte muss staatlich anerkannt sein. BAföG wird sowohl für schulische Ausbildungen als auch für Studiengänge gezahlt.
- Wohngeld: Wohngeld wird nur gewährt, wenn kein Anspruch auf BAB oder BAföG besteht. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller Mieter einer Wohnung ist und die Mietkosten nicht allein tragen kann. Das Einkommen aller Haushaltsmitglieder wird bei der Berechnung berücksichtigt.
Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen variiert:
- BAB: Deckt die Kosten für Miete, Lebenshaltung, Fahrten zum Ausbildungsbetrieb und Berufsschule sowie notwendige Arbeitsmittel. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Bedarf des Auszubildenden und dem Einkommen der Eltern.
- BAföG: Deckt die allgemeinen Lebenshaltungskosten während der schulischen Ausbildung oder des Studiums. Die Höhe des BAföG richtet sich nach der Art der Ausbildung, der Wohnsituation und dem Einkommen der Eltern. Ein Teil des BAföG wird als zinsfreies Darlehen gewährt und muss zurückgezahlt werden.
- Wohngeld: Wohngeld wird ausschließlich zur Unterstützung der Mietkosten gezahlt. Die Höhe des Wohngeldes hängt von der Mietstufe der Region, der Anzahl der Haushaltsmitglieder und dem Gesamteinkommen des Haushalts ab.
Rückzahlungsverpflichtung
Ein wesentlicher Unterschied zwischen den Leistungen ist die Rückzahlungsverpflichtung:
- BAB: Vollständig als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.
- BAföG: Zu 50 % als Zuschuss und zu 50 % als zinsfreies Darlehen gewährt. Der Darlehensanteil muss zurückgezahlt werden, wobei die Rückzahlung in Raten erfolgt.
- Wohngeld: Vollständig als Zuschuss gewährt und ebenfalls nicht zurückzuzahlen.
Kombination der Leistungen
Eine Kombination der Leistungen ist nur eingeschränkt möglich:
- BAB und Wohngeld können nicht gleichzeitig bezogen werden, da BAB bereits Mietkosten berücksichtigt.
- BAföG-Empfänger sind ebenfalls vom Wohngeld ausgeschlossen, da BAföG Wohnkosten anteilig abdeckt.
- Wohngeld kann nur beantragt werden, wenn weder BAB noch BAföG bezogen wird.
Förderdauer
Die Förderdauer unterscheidet sich ebenfalls:
- BAB: Wird für die gesamte Dauer der dualen Ausbildung gewährt, sofern die Voraussetzungen erfüllt bleiben.
- BAföG: Wird für die Regelstudienzeit eines Studiengangs oder die normale Ausbildungsdauer gewährt.
- Wohngeld: Die Bewilligung erfolgt in der Regel für zwölf Monate. Danach muss ein Folgeantrag gestellt w