Steuern auf die Ausbildungsvergütung werden erhoben, wenn das jährliche Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Die wichtigsten Steuerarten sind Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Die Höhe der Abzüge hängt von der Steuerklasse des Auszubildenden ab.
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