Die Lohnsteuer ist eine direkte Steuer, die auf die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, einschließlich der Ausbildungsvergütung, erhoben wird. Sie wird vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die Steuerpflicht beginnt, wenn das jährliche Einkommen den Grundfreibetrag von 10.908 € übersteigt.
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