Kindergeld unterstützt Eltern und Auszubildende finanziell während der gesamten Ausbildungsdauer. Es wird bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt, sofern der Auszubildende sich in einer anerkannten Berufsausbildung befindet. Der Bezug ist unabhängig vom Einkommen des Auszubildenden.
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