Für den Anspruch auf Kindergeld während der Ausbildung müssen Voraussetzungen wie das Alter des Auszubildenden, der Ausbildungsstatus und der Wohnsitz in Deutschland erfüllt sein. Es besteht ein Anspruch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, solange sich der Auszubildende in einer anerkannten Berufsausbildung befindet.
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