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Wartezeit

Anspruch während einer Wartezeit (z. B. zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn) 2025

Der Anspruch auf Kindergeld besteht während einer Wartezeit zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn, sofern die Wartezeit nicht länger als vier Monate dauert und ein Ausbildungsplatz bereits sicher ist oder aktiv gesucht wird.

Anspruch auf Kindergeld während der Wartezeit

Eltern haben Anspruch auf Kindergeld während einer Wartezeit zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn, wenn die Wartezeit nicht länger als vier Monate dauert. Diese Regelung gilt, um Übergangsphasen zu überbrücken, in denen der Auszubildende bereits einen Ausbildungsplatz sicher hat oder aktiv nach einem Ausbildungsplatz sucht.

Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch während der Wartezeit

Damit der Anspruch auf Kindergeld während der Wartezeit besteht, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Auszubildende darf das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Die Wartezeit darf maximal vier Monate dauern.
  • Der Auszubildende muss nachweislich einen Ausbildungsplatz sicher haben oder aktiv auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sein.

Kindergeld bei Wartezeit von mehr als vier Monaten

Wenn die Wartezeit länger als vier Monate dauert, entfällt der Anspruch auf Kindergeld. In solchen Fällen können Eltern oder der Auszubildende den Anspruch wieder geltend machen, sobald die Ausbildung beginnt. Es ist wichtig, die Familienkasse rechtzeitig über den Beginn der Ausbildung zu informieren, um den Kindergeldanspruch erneut zu aktivieren.

Nachweise für den Anspruch während der Wartezeit

Für die Beantragung des Kindergeldes während einer Wartezeit müssen folgende Nachweise bei der Familienkasse eingereicht werden:

  • Eine Bestätigung des künftigen Ausbildungsbetriebs über den Ausbildungsbeginn
  • Bei aktiver Ausbildungsplatzsuche: eine Bestätigung der Arbeitsagentur über die Meldung als ausbildungsplatzsuchend

Wichtige Hinweise zum Kindergeld während der Wartezeit

Das Kindergeld bietet während der Wartezeit eine wichtige finanzielle Unterstützung, insbesondere wenn der Auszubildende noch keinen eigenen Verdienst hat. Eltern sollten sicherstellen, dass sie der Familienkasse rechtzeitig alle notwendigen Nachweise vorlegen, um den Anspruch auf Kindergeld während dieser Übergangsphase aufrechtzuerhalten. Bei Wartezeiten, die länger als vier Monate dauern, empfiehlt es sich, frühzeitig alternative Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen.

How2Live prüft Einträge sorgfältig, haftet jedoch nicht.