Definition des wichtigen Grundes
Ein triftiger Grund für die sofortige Beendigung eines Berufsausbildungsvertrages ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist liegt gemäß § 22 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vor, wenn Tatsachen gegeben sind, die das Vertrauensverhältnis zwischen Ausbilder und Studenten dauerhaft zerstören. Hierzu zählen Vorkommnisse wie strafbare Handlungen am Arbeitsplatz, ständige Verstöße gegen betriebliche Anweisungen, grobe Beleidigungen oder nachhaltiges Stören des Betriebsfriedens. Ein wichtiger Anlass ist stets individuell zu bewerten und bedarf eines gravierenden Fehlverhaltens, das auch durch Ermahnungen oder Abmahnungen nicht abgestellt werden konnte.
Rechtliche Grundlage
Die gesetzliche Regelung für die außerordentliche Beendigung eines Ausbildungsplatzes findet sich im § 22 BBiG. Hier wird explizit festgelegt, dass sowohl aufseiten des Studenten als auch aufseiten des Ausbilders ein erhebliches Fehlverhalten oder ein nicht mehr tragbares Arbeitsverhältnis die sofortige Auflösung ohne Einhaltung von Fristen rechtfertigt. Die außerplanmäßige Aufhebung kann nur innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes erfolgen.
Beispiele für gewichtige Kündigungsgründe
Zu den besonders schweren Gründen für eine sofortige Kündigung zählen Fehlverhalten wie Diebstahl, Betrug, körperliche Angriffe, Verweigerung der Arbeit, Alkohol- oder Drogenkonsum während der Arbeitszeit, wiederholtes Zuspätkommen oder trotz mehrfacher Abmahnung wiederholtes unentschuldigtes Fehlen. Auch massive Beleidigungen oder Diskriminierungen gegenüber Kollegen oder Ausbildern können einen ausreichend übrigen Kündigungsanlass darstellen. Die Beispiele für gravierende Gründe sind Einzelfallentscheidungen, bei denen stets die Umstände des jeweiligen Ausbildungsabbruchs zu berücksichtigen sind.
Kündigungsverfahren und Frist
Die sofortige Beendigung eines Lehrverhältnisses durch einen gewichtigen Anlass muss schriftlich erfolgen und eine Begründung enthalten (§ 22 Abs. 3 BBiG). Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Vorfalls ausgesprochen wird. Wird die Frist versäumt, ist eine außerordentliche Beendigung des Lehrvertrages unwirksam und es gilt wieder die reguläre Kündigungsfrist.
Arbeitsrechtlicher Schutz des Studenten
Trotz vorliegendem wichtigen Kündigungstatbestand genießen Studenten einen besonderen arbeitsrechtlichen Schutz in der Berufsausbildung. Vor Ausspruch einer außerordentlichen Maßnahme muss in der Regel eine Abmahnung erfolgen, außer das Fehlverhalten ist derart gravierend, dass eine Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses nicht zumutbar ist. Damit bleibt der Schutz des Studenten bei der sofortigen Auflösung des Lehrverhältnisses gewahrt, während zugleich gravierende Pflichtverletzungen des Studenten zur außerordentlichen Aufhebung berechtigen.
Pflichten des Ausbilders bei Kündigung
Der Ausbilder ist verpflichtet, die Umstände des schwerwiegenden Anlasses sorgfältig zu dokumentieren und den Studenten schriftlich über den Grund der sofortigen Löschung des Vertragsverhältnisses zu unterrichten. Auch Betriebsrat oder Jugend- und Auszubildendenvertretung sollten informiert werden. Im Streitfall entscheidet das Arbeitsgericht, ob der triftige Grund objektiv bestand und ausreichend war.
Schwerwiegende Gründe auf Seiten des Studenten
Auch ein Student kann den dualen Ausbildungsvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn massive Mängel wie dauerhafte Nichtbeachtung des Ausbildungsvertrages durch den Betrieb, sexuelle Belästigung, erhebliche Gesundheitsgefährdung oder systematische Verstöße gegen das Berufsbildungsgesetz vorliegen. Der Beendigungsgrund muss dem Ausbilder schriftlich dargelegt werden.
Individuelle Prüfung jedes Einzelfalls
Ob ein Eklat wirklich als schwerwiegender Kündigungsgrund gilt, ist immer im Zusammenhang mit den Umständen des Ausbildungsabbruchs zu prüfen. Es muss geprüft werden, ob das Fehlverhalten wirklich derartig schwer wiegt, dass eine Fortsetzung bis zum Ablauf der Ausbildung nicht mehr zumutbar ist. Hierzu gibt es zahlreiche Urteile des Bundesarbeitsgerichtes, die zur Orientierung herangezogen werden können.
Folgen der fristlosen Kündigung
Eine sofortige Vertragsauflösung wegen außerordentlicher Vorkommnisse beendet das Ausbildungsverhältnis auf einen Schlag und hat keine Nachwirkung für das bestehende Arbeitsverhältnis nach Ausbildungsende. Der Student kann in der Regel keine Schadensersatzansprüche geltend machen, es sei denn, die sofortige Beendigung war rechtswidrig.
Wichtige Hinweise für Studenten
Vor einer Entscheidung zum sofortigen Ausbildungsabbruch sollten Studenten Rechtsrat einholen und das Gespräch mit der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer suchen. Eine unüberlegte unmittelbare Beendigung des Vertrages kann zur Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen oder eine neue Ausbildungsstelle erschweren. Dokumentation und Zeugen für den Kündigungsgrund sind im Streitfall unerlässlich.