in 🇩🇪 Deutschland

Vermögensgrenzen

Vermögensgrenzen der Antragsteller für Bafög zur Finanzierung der Berufsausbildung 2025

Neben den Einkommensgrenzen der Eltern spielen auch die Vermögensgrenzen der Antragsteller eine wesentliche Rolle bei der Bewilligung von Bafög zur Finanzierung der Berufsausbildung in Deutschland. Antragsteller, die über ein eigenes Vermögen verfügen, müssen dieses zunächst teilweise für die Finanzierung ihrer Ausbildung einsetzen, bevor sie Anspruch auf staatliche Unterstützung haben. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz regelt, bis zu welcher Höhe das Vermögen anrechnungsfrei bleibt und wie Vermögenswerte berücksichtigt werden.

Widerspruch Vermögensanrechnung

Ein Widerspruch gegen die Vermögensanrechnung beim Bafög kann eingelegt werden, wenn der Antragsteller der Ansicht ist, dass Vermögenswerte unzutreffend angerechnet wurden. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich erfolgen.

Freibetrag

Das Vermögen des Antragstellers wird beim Bafög nur teilweise berücksichtigt, da ein bestimmter Betrag als anrechnungsfrei gilt. Die Höhe des anrechnungsfreien Vermögens beträgt aktuell 15.000 Euro für Antragsteller bis 29 Jahre und 45.000 Euro ab 30 Jahren.

Vermögensanrechnung

Das Vermögen des Antragstellers wird beim Bafög angerechnet, sofern es die gesetzlich festgelegten Freibeträge übersteigt. Dabei werden verschiedene Vermögensarten wie Bankguthaben, Immobilien und Wertpapiere berücksichtigt.

Ausnahmen

Nicht alle Vermögenswerte werden bei der Bafög-Berechnung angerechnet. Zu den Ausnahmen gehören bestimmte Vermögensarten, die als unantastbar gelten, sowie zweckgebundene Vermögenswerte, die der Sicherung der Lebensgrundlage dienen.

How2Live prüft Einträge sorgfältig, haftet jedoch nicht.