in 🇩🇪 Deutschland

Eigene Einkommensanrechnug

Anrechnung von eigenem Einkommen beim Bafög zur Finanzierung der Berufsausbildung 2025

Eigenes Einkommen des Auszubildenden wird beim BAföG angerechnet, wenn es den Freibetrag von derzeit 520 € monatlich übersteigt. Überschreitende Beträge werden auf die Höhe der BAföG-Leistungen angerechnet und mindern diese entsprechend.

Freibetrag

Der Freibetrag für eigenes Einkommen schützt einen bestimmten Betrag des monatlichen Einkommens des Antragstellers vor der Anrechnung auf die Bafög-Förderung. Aktuell liegt der Freibetrag bei 520 Euro monatlich.

Nebenjobs

Einnahmen aus Nebenjobs werden beim Bafög angerechnet, sofern sie den monatlichen Freibetrag von 520 Euro übersteigen. Nur das Einkommen, das diesen Freibetrag übersteigt, wird auf die Förderung angerechnet.

Praktikumsvergütungen

Vergütungen aus Praktika werden beim Bafög angerechnet, sofern sie den monatlichen Freibetrag von 520 Euro übersteigen. Es wird unterschieden zwischen freiwilligen und verpflichtenden Praktika.

Anrechnungsverfahren

Die Anrechnung von Einkommen und Vermögen beim Bafög wirkt sich direkt auf die Förderhöhe aus. Überschreiten die angerechneten Beträge die Freibeträge, wird die Bafög-Leistung entsprechend gekürzt.

How2Live prüft Einträge sorgfältig, haftet jedoch nicht.