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Wohnsitz

Persönliche Voraussetzungen: Wohnsitz für den Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe zur Finanzierung der Ausbildung 2025

Für den Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist ein rechtmäßiger und dauerhafter Wohnsitz in Deutschland erforderlich. Ein eigenständiges Wohnen außerhalb des Elternhauses kann die Anspruchsberechtigung zusätzlich begründen.

Wohnsitz in Deutschland

Eine der Grundvoraussetzungen für den Bezug von BAB ist ein rechtmäßiger und dauerhafter Wohnsitz in Deutschland. Der Antragsteller muss in Deutschland gemeldet sein und hier seinen Lebensmittelpunkt haben. Der Wohnsitznachweis erfolgt in der Regel durch eine Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts.

Eigenständiges Wohnen während der Ausbildung

Ein Anspruch auf BAB besteht häufig, wenn der Auszubildende während der Ausbildung nicht mehr bei den Eltern wohnt. Voraussetzung ist, dass das Elternhaus zu weit vom Ausbildungsbetrieb entfernt liegt und eine tägliche Pendelzeit unzumutbar wäre. In solchen Fällen wird der Bedarf für die Miete und Lebenshaltungskosten besonders berücksichtigt.

Wohnsitz im Elternhaus

Auch Auszubildende, die während der Ausbildung im Elternhaus wohnen, können unter bestimmten Umständen BAB erhalten. Der Anspruch ist in solchen Fällen jedoch eingeschränkt, da keine zusätzlichen Kosten für Miete und Verpflegung berücksichtigt werden. Entscheidend ist das Einkommen der Eltern sowie das eigene Einkommen des Auszubildenden.

Nachweis des Wohnsitzes

Zur Beantragung von BAB ist ein Nachweis über den Wohnsitz erforderlich. Dies geschieht durch die Vorlage einer aktuellen Meldebescheinigung. Wenn der Auszubildende außerhalb des Elternhauses wohnt, muss zusätzlich der Mietvertrag vorgelegt werden, um die Höhe der Mietkosten nachzuweisen.

Wechsel des Wohnsitzes während der Ausbildung

Falls der Auszubildende während der Bezugsdauer von BAB umzieht, muss dies der Agentur für Arbeit unverzüglich gemeldet werden. Ein Umzug kann den Anspruch auf BAB beeinflussen, insbesondere wenn dadurch die Mietkosten steigen oder sinken. In solchen Fällen wird der Anspruch neu berechnet.

Kein Anspruch bei Wohnsitz im Ausland

Ein Anspruch auf BAB besteht nur, wenn der Auszubildende seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Personen, die ihren Lebensmittelpunkt im Ausland haben oder dort wohnen, während sie in Deutschland eine Ausbildung absolvieren, sind vom Bezug der Berufsausbildungsbeihilfe ausgeschlossen.

Sonderregelungen für grenznahe Auszubildende

Auszubildende, die in grenznahen Gebieten wohnen und in Deutschland eine duale Ausbildung absolvieren, können unter bestimmten Bedingungen BAB beantragen. Voraussetzung ist, dass der Ausbildungsbetrieb in Deutschland liegt und der Auszubildende regelmäßig dorthin pendelt. Die Agentur für Arbeit entscheidet in solchen Fällen individuell.

Relevanz des Wohnsitzes für die Förderungshöhe

Der Wohnsitz beeinflusst nicht nur die Anspruchsberechtigung, sondern auch die Höhe der BAB-Leistung. Auszubildende, die außerhalb des Elternhauses wohnen, erhalten in der Regel eine höhere Förderung, da die Mietkosten und zusätzlichen Lebenshaltungskosten berücksichtigt werden. Die genaue Höhe hängt von der individuellen Wohnsituation und den nachgewiesenen Kosten ab.

How2Live prüft Einträge sorgfältig, haftet jedoch nicht.