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Alleinerziehend

Berufsausbildungsbeihilfe für alleinerziehende Auszubildende zur Finanzierung der Berufsausbildung 2025

Alleinerziehende Auszubildende können im Rahmen der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zur Finanzierung der Berufsausbildung zusätzliche Zuschläge erhalten, um die Mehrbelastung durch Kinderbetreuung und Lebenshaltungskosten zu mindern.

Zuschlag für alleinerziehende Auszubildende

Alleinerziehende Auszubildende haben neben der regulären Berufsausbildungsbeihilfe Anspruch auf einen zusätzlichen Zuschlag zur Deckung der Kosten, die durch die Betreuung eines Kindes entstehen. Der Zuschlag dient dazu, die finanzielle Mehrbelastung durch die Erziehung und Betreuung während der Ausbildungszeit auszugleichen.

Voraussetzungen für den Zuschlag

Um den Zuschlag für Alleinerziehende zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Auszubildende muss das alleinige Sorgerecht oder das überwiegende Betreuungsrecht für das Kind besitzen.
  • Das Kind muss im gleichen Haushalt wie der Auszubildende leben.
  • Die Betreuung des Kindes darf nicht durch eine andere Person vollständig übernommen werden.

Höhe des Zuschlags

Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach der Anzahl der Kinder, für die der Auszubildende verantwortlich ist. Der Zuschlag beträgt derzeit bis zu 130 Euro pro Kind monatlich. Dieser Betrag wird zusätzlich zur regulären BAB-Leistung gewährt.

Nachweise für den Zuschlag

Zur Beantragung des Zuschlags müssen folgende Nachweise eingereicht werden:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweis über das alleinige Sorgerecht (z. B. Sorgerechtsbeschluss)
  • Meldebescheinigung, die den gemeinsamen Haushalt mit dem Kind bestätigt

Kinderbetreuungskosten

Zusätzlich zum Zuschlag für alleinerziehende Auszubildende können auch die tatsächlichen Kosten für die Kinderbetreuung teilweise übernommen werden, sofern sie nachgewiesen werden können. Dazu zählen Ausgaben für Kindertagesstätten, Tagesmütter oder andere Betreuungsangebote.

Förderung während einer Unterbrechung der Ausbildung

Falls die Ausbildung aufgrund der Betreuungspflichten vorübergehend unterbrochen werden muss, kann die BAB-Leistung unter bestimmten Bedingungen weiterhin gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass die Unterbrechung rechtzeitig gemeldet wird und die Ausbildung zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt wird.

Wichtige Hinweise

Alleinerziehende Auszubildende sollten ihren Antrag auf BAB frühzeitig stellen und alle erforderlichen Nachweise vollständig einreichen. Eine Beratung bei der Agentur für Arbeit wird empfohlen, um alle möglichen Unterstützungen zu prüfen und eine rechtzeitige Auszahlung der Leistungen sicherzustellen.

How2Live prüft Einträge sorgfältig, haftet jedoch nicht.