Auf die Ausbildungsvergütung fallen Steuern und Sozialabgaben an, sobald bestimmte Einkommensgrenzen überschritten werden. Sozialabgaben wie Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind grundsätzlich verpflichtend, während Steuern erst ab einer Vergütung oberhalb des Grundfreibetrags erhoben werden.
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