Grundlage der Berechnung
Die Berechnung der Lohnsteuer basiert auf dem Bruttoeinkommen des Auszubildenden. Dabei werden verschiedene Freibeträge wie der Grundfreibetrag und die Werbungskostenpauschale berücksichtigt. Nur das über den Freibeträgen liegende Einkommen wird mit dem jeweiligen Steuersatz besteuert.
Berücksichtigung der Steuerklasse
Die Steuerklasse des Auszubildenden beeinflusst maßgeblich die Höhe der Lohnsteuer. In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen, wobei Auszubildende in der Regel in Steuerklasse I eingestuft werden. Diese Steuerklasse gilt für unverheiratete Personen ohne Kinder und bietet moderate Steuerabzüge.
Freibeträge bei der Berechnung
Folgende Freibeträge werden bei der Lohnsteuerberechnung automatisch berücksichtigt:
- Grundfreibetrag: 10.908 € jährlich, bis zu dem keine Lohnsteuer anfällt
- Werbungskostenpauschale: 1.230 € jährlich
- Sonderausgabenpauschale: 36 € jährlich
Falls die tatsächlichen Werbungskosten des Auszubildenden höher sind als die Pauschale, können diese im Rahmen einer Steuererklärung geltend gemacht werden.
Schritte der Lohnsteuerberechnung
- Ermittlung des jährlichen Bruttoeinkommens des Auszubildenden
- Abzug der Freibeträge (Grundfreibetrag, Werbungskostenpauschale, Sonderausgabenpauschale)
- Berechnung des zu versteuernden Einkommens
- Anwendung des geltenden Steuersatzes gemäß Einkommensteuertabelle
- Ermittlung der Lohnsteuer sowie ggf. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
Beispielrechnung
Ein Auszubildender erhält eine jährliche Bruttovergütung von 12.000 €. Die Berechnung der Lohnsteuer erfolgt wie folgt:
- Jahreseinkommen: 12.000 €
- Grundfreibetrag: 10.908 €
- Zu versteuerndes Einkommen: 12.000 € – 10.908 € = 1.092 €
- Steuersatz gemäß Einkommensteuertabelle: ca. 14 %
- Lohnsteuer: 1.092 € × 14 % = 152,88 € jährlich
Die monatliche Lohnsteuer beträgt in diesem Fall 12,74 €.
Zusätzliche Abzüge
Neben der Lohnsteuer können folgende Abzüge anfallen:
- Kirchensteuer: 8 % oder 9 % der Lohnsteuer, je nach Bundesland
- Solidaritätszuschlag: 5,5 % der Lohnsteuer, sofern der Freibetrag überschritten wird
Die zusätzlichen Abzüge werden ebenfalls vom Arbeitgeber berechnet und einbehalten.
Wichtige Hinweise zur Lohnsteuerberechnung
Die Lohnsteuer wird monatlich vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Auszubildende sollten ihre Lohnabrechnungen regelmäßig prüfen, um sicherzustellen, dass die Abzüge korrekt berechnet wurden. Bei Unklarheiten bietet das Finanzamt oder ein Steuerberater Unterstützung. Falls im Laufe des Jahres zu viel Lohnsteuer gezahlt wurde, kann eine Rückerstattung durch die Abgabe einer Steuererklärung erfolgen.